Kurze Chronik der Familie Kypke/021
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In seinem Testamente d. d. Stolp 14. Mai 1838, dessen Wortlaut in einem Anhange mitgeteilt werden wird, setzte er
1. seinen Bruder, den pensionierten Justiz-Amtmann Friedrich Ewald August K. zu Treptow a. T.
2. seine Nichte, die verwitwete Frau Regierungsrat Laar, geb. Auguste Kype in Berlin, Tochter seines verstorbenen ältesten Bruders und
3. seinen Schwestersohn Professor Dr. Julius Mützel an dem Kgl. Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin ein.
Er verpflichtete aber seine Erben, aus seinem Nachlass die nachfolgenden Vermächtnisse auszuzahlen:
a. an seine Nichte Agnes Kypke, Tochter seines vorgenannten Bruders Fr. E. A. Kypke aus I. Ehe, in Bromberg wohnhaft, 1300 Thaler,
b. an die Stadtarmen-Kasse zu Stolp 200 Thaler, deren Zinsen alljährlich an die Armen zu verteilen,
c. an das Königl. Gymnasium zu Neustettin gleichfalls 200 Thaler, deren Zinsen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Gymnasiasten zu verwenden,
d. an seine Wirtin Charlotte Heise 300 Thaler und mehrere Wirtschaftssachen und
e. an seine sonstigen Dienstleute, außer dem Lohn des laufenden Vierteljahres, den Lohn für ein ganzes Jahr, wenn er auch nur monatlich festgesetzt worden.
Zu seinem Testamentsvollstrecker setzte er den Schwestersohn seiner sel. Frau, den Kaufmann Heinrich David Seyffert in Stolp ein, für dessen Bemühungen er eine Vergütung von 300 Thalern festsetzte.
So erwies er sich gegen seine Verwandten wohlgesinnt und gegen seine Untergebenen und gegen Arme und Notleidende überaus mildtätig.
Der Königl. Kreis-Justizrath Carl Heinrich K. starb zu Stolp am 12. Mai 1843, 76 Jahre 1 Monat 4 Tage alt.
Der dritte Sohn:
22.
Franz Wilhelm,
ist in Neustettin am 3. Juli 1770 geboren und am 5. ej. m. getauft worden. Seine Taufzeugen waren: 1. der Amtmann Krüger, 2. der Oberförster und 3. des Herrn Doctor Krügers Ehefrau. Er scheint jung gestorben zu sein.