Kurfürstlich Hessisches Hof- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1840/010
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Kurfürstlich Hessisches Hof- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1840 | |
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Residenzstadt und den Hauptstädten der Provinzen. Kreis- und Stadtphysiker. Oberförster. Jagd-Zeugmeister. Hof-Garten-Director. Inspector des Museums und der Bildergallerie. Landbaumeister. Wasserbaumeister. Strasenbaumeister. Titular-Hofbaumeister. Ordentliche Hauptlehrer an den Gymnasien und den Landschullehrer-seminaren. Ober-Postmeister. Gewerbs-Commissar. Unsere Hof-Officianten erster und zweiter Klasse.
Achte Klasse.
Krieg-Commissare. Controlleure, Gegenschreiber, Buchhalter, Titular-Secretare und Titular-Archivare der höheren Hof- und Staatsbehörden. Rendanten und Controlleure bei den Haupt-Zoll-Aemtern und den Provinzial-Steuer-Aemtern. Ober-Zoll-Controlleure. Ober-Post-Commissare. Landphysiker. Ober-Polizei-Commissare. Oekonomie-Directoren und Commissare. Kreis-Secretare. Untergerichts-Actuare. Domänen-, Steuer-, Landmesser-, Berg-, Bau-, Hütten- und dergleichen Inspectoren. Hof-Wundärzte. Unsere Hof-Officianten dritter und vierter Klasse.
Wonach ein Jeder, welchen es angehet, sich gebührend zu achten hat.
Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 26. Nov. 1834.
Friedrich Wilhelm
(St. S.)
Vt. Motz. — Vt. v. Hesberg. — Vt. Trott.
Vt. Hassenpflug.
Anmerkung: Durch eine besondere landesherrliche Verfügung sind die in den ersten vier Klassen der Rang-Ordnung genannten Personen, ohne Rücksicht auf den adeligen Stand, für hoffähig erklärt worden.