Kollateralfall
Collateralfall
Aus collaterare (lat.) = zu beiden Seiten stellen; in übertragenem Sinne (Genealogie) : Nebenverwandt, seitenverwandt, die von einem gemeinschaftlichen Stammvater abstammen. Im Gegensatz zu ascsendentes und descendentes (lat.) , den Verwandten in gerader Linie.
in den "iuridica vocabula" folgende Erklärung:
Collaterales dicuntur, qui inter se cognati sunt ex transverso, = Verwandte auf der Seiten her.
Als Collaterale werden bezeichnet, die aus einer Querverbindung unter einander (sich) verwandt sind.
Weitere verwandte Begriffe
collateral = mit Zusatzpfand = zusätzliche Aussteuer / Zahlung.
collateralis = zur Seite stehend, vertraut, Ehefrau,
collateratio, auch conlateratio, Eine Begrenzung, Nachbarschaft;
Ähnliche Begriffe
Collatio (lat.), Das Zusammentragen, Zusammenbringen, Vereinigung, Verbindung, Beitrag, Beisteuer, Vergkleichung, Analogie, Gleichnis, Zusammenstellung.
collactaneus, collactanea, (lat.) aus <lac> (lat.), lactare, (lat.) Milch geben, säugen . Ein Milchbruder, Mitsäugling, Milchmädchen, Milchschwester.
Quellen
Aus Hessen-L, 2012/02/24 13:55:09, Rainer Kötting:
"bei einem Sterbeeintrag 1789 ist alles wie gewohnt ein- getragen worden, aber als NB: wurde von dem Pfarrer vermerkt: Ist ein Collateralfall"
In Teilen zitiert aus:
J.H.Barth, Genealogisch-Ethymologisches Lexikon, band 2 Latein und Französisch, 2007,
sowie aus Diskussion in der Hessen-L Febr. 2012