Kanzler

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  • Kanzler beschreibt im 19. Jhdt. :
  1. = ursprünglich der „Secretair“ des Fürsten (Fürstbischofs), gewöhnlich zugleich dessen Siegelbewahrer, Siegelführer ('secretum' siegel), Vorsteher der fürstlichen Kanzlei, dann der oberste Rat des Fürsten, oft sein Stellvertreter, der eigentliche fachmäßige Führer der Verwaltung und Regierung. [1]
  2. = dann allgemeiner (wie Kanzlei), besonders von Präsidenten von Gerichts- und Regierungsbehörden, meist noch als Vorsteher einer Kanzlei.
  3. = in geringerer Bedeutung, Vorsteher der Kanzlei großer Gesandtschaften. noch geringer, 'der die cancellos (Kanzlei, Archiv) in Verwahrung und Aufsicht hat',
  • Vizekanzler beschreibt im 19. Jhdt. :
  1. = Stellvertreter des Kanzlers

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864)