Königreich Westfalen/Ministerium des Innern
Hierarchie
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Ministerium des Innern
Einleitung
Die Verfassung des Königreichs Westfalen sah vier Ministerien vor: 1. Justiz und innere Angelegenheiten, 2. Kriegswesen, 3. Finanzen, Handel und öffentlicher Schatz, 4. Auswärtige Angelegenheiten. Die Verbindung der Justiz- und inneren Verwaltung in einem Ministerium führte bald zu Schwierigkeiten. Das Königliche. Statut vom 23. Dezember 1808 löste deshalb mit Wirkung vom 1. Januar 1809 beide Ressorts voneinander und unterstellte sie besonderen Ministerien.
Innenministerium
In die Zuständigkeit des Ministers des Innern fielen folgende Aufgaben:
- Korrespondenz mit den Präfekten, Oberaufsicht über die Verwaltung,
- Einhaltung der Gesetze betr. die Departementskollegien,
- Generaldepartementsräte, Distrikts- und Munizipalräte,
- Ernennung und Entlassung der Präfekten, Unterpräfekten und Maires,
- Rechnungswesen der Departements und Gemeinden, Gefängnisse, Zuchthäuser, Hospitäler, Werkhäuser und Armenanstalten
- Ackerbau,
- öffentlicher Gottesdienst,
- Künste, Industrie und Gewerbe,
- Gesundheitspolizei,
- Maße und Gewichte,
- öffentlicher Unterricht, Universitäten, Theater, Museen,
- Volksfeste, Statistik und Bevölkerungswesen,
- öffentliche Arbeiten und Gebäude,
- Kanäle, Brücken und Chausseen (ab 1810).
Die Polizei gliederte sich in eine gerichtliche Polizei; für sie waren die Gerichte zuständig. Daneben stand die administrative Polizei. Sie setzte sich wiederum aus der Hohen Polizei (ursprünglich unter einem Generaldirektor im Justizministerium, seit 20. April 1811 unter einer eigenen Generalverwaltung, dem Generalinspektor der Gendarmerie, im Kriegsministerium) und der Lokalpolizei, diese dem Ministerium des Innern unterstellt, zusammen.
Die innere Organisation des Ministeriums zeigte folgenden Aufbau:
- ein Generalsekretär: Leitung der allgemeinen Abteilung und Aufsicht über den Gesamtbereich des Ministeriums; Verteilung der Arbeiten auf die Divisionen (zu je zwei Büros oder Abteilungen).
- 1. Division: Allgemeine und Lokalverwaltung, Polizei, Rechnungswesen, Personal, öffentliche Gebäude und Arbeiten.
- 2. Division: öffentlicher Unterricht, Wissenschaft und Künste, Theater,Kultus, Hospitäler und öffentliche Unterstützungen, Statistik, Bevölkerungswesen, Gesundheitspolizei, Viehseuchen.
- 3. Division:
- 1. Abteilung: Kanäle, Brücken und Chausseen,
- 2. Abteilung: Rechnungswesen, Archive.
Daneben gab es:
- eine Generaldirektion des öffentlichen Unterrichts: Leitung aller Zweige des öffentlichen Unterrichtswesens;
- eine Generalverwaltung der Kanäle, Brücken, Chausseen und der öffentlichen Gebäude;
- einen Generalrat der Brücken, Chausseen und öffentlichen Gebäude.
Folgende Ausgaben fielen in den Bereich des Justiz- und Innenministeriums:
- Gehälter der Beamten der Justiz, Verwaltung und Kirche,
- Kosten der Justiz,
- Zuschüsse für Universitäten, Klöster, Hospitäler und Gefängnisse usw., öffentliche Gebäude und ihre Unterhaltung.
Innenminister
- Innenminister Simeon
- 23. Dezember 1808 Gustav Anton v. Wolffradt, der am 12. Oktober 1813 das Justizministerium übernahm.
- Nachfolger wurde Karl August v. Malchus.
Archive
- Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Ministerium des Innern
- Umfang: 137 Aktenstücke (4 Pakete). Verzeichnung: Repertorium B 80.
- Darin:
- Umfang: 137 Aktenstücke (4 Pakete). Verzeichnung: Repertorium B 80.
Gebiet und Grenzen
Territorialeinteilung des Distrikts Bielefeld, Grenze des Fürstentums Lippe.
Beamte
Ernennung der Munizipalbeamten (Maires und Adjunkten) im Fuldadepartement, Anstellungsgesuche im Distrikt Höxter.
Behörden
Unterpräfekturen in Bielefeld und Paderborn.
Gerichtswesen
Tribunale zu Bielefeld, Herford und Höxter.
Kommunalsachen
Privilegien der Stadt Bielefeld, Gemeindebudgets im Weserdepartement (allgem.), Budgets der Kantone Enger, Hausberge, Herford, Höxter, Windheim.
Wege-, Brücken- und Wasserbauten
Chausseen im Distrikt Bielefeld, Wege Bielefeld-Herford und Bielefeld-Vlotho; Brücken im Fuldadepartement; Weserregulierung.
Gewerbe, Fabriken
Unterstützung der Drell- und Damastweber in Herford und Bielefeld, Industriefreischule Bielefeld.
Medizinalwesen
Chirurgen im Distrikt Bielefeld, Physikate im Distrikt Höxter, Apotheken im Weserdepartement.
Kirchensachen
- katholisch: Bistum Paderborn, Aufruf des Fürstbischofs von Corvey an die Geistlichen seiner Diözese 1813; Generalvikariate zu Paderborn und Corvey, katholisches Seminar in Corvey, Übertragung der Osnabrück. Episkopalrechte an den Bischof v. Wendt.
- evangelisch: Gehälter der Geistlichen und Lehrer im Distrikt Minden, Superintendentur Hausberge, Konsistorium Höxter, Seminare in Höxter, Minden und Petershagen.
- Pfarreien (evang. und kathol.): Albaxen, Altenheerse, Amelunxen, Asseln, Atteln, Bellersen, Bleiwäsche, Bödexen, Büke, Corvey, Driburg, Fürstenau, Gütersloh (Abtrennung von Avenwedde und dessen Vereinigung mit Friedrichsdorf), Haarbrück, Haaren, Hartum, Herford, Hövelhof, Holtrup, Hüffe (im Ksp. Alswede), Kirchlengern, Kleinenbremen, Lämershagen (mit Gräfinghagen, Ubbedissen und Heepen-Senne), Levern, Lippspringe, Lüchtringen, Lügde, Mastholte, Rietberg, Rösebeck, Scherfede, Schnathorst, Schwalenberg (Fstm. Lippe), Veitheim, Verna, Warburg, Weiberg, Wewelsburg, Wiedenbrück, Windheim, Wormeln, Wünnenberg.
- Aufhebung der Stifter und Klöster: Brede (b. Brakel), Brenkhausen, Herford (Abtei und St. Johann u. Dionys), Holthausen, Levern, Lübbecke, Lügde, Minden (Dom und St. Johann), Paderborn (Dom, Gokirchen, Kapuziner, Französische Nonnen), Rietberg, Wiedenbrück (Annunziaten), Willebadessen.
Schulen
Borgentreich, Gütersloh (Zuschüsse des Klosters Bersenbrück und des Domkapitels Osnabrück zum kathol. Schulwesen), Herford, Lügde, Natzungen, Neuenheerse, Paderborn, Rietberg, Wiedenbrück.
Juden
Israelitisches Syndikat Warburg, Schulden der Paderborner Judenschaft.
Armensachen
Bielefeld (Armenwesen, Waisenhaus), Herford (Legat Consbruch), Minden (Legat Kaufmann Krubbe in Dresden), Rahden (Legat Detering zu Großendorf).