Köln/Adressbuch 1895/Geschichte 7
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beschlossen wurde. Die Ermäßigung des Eintrittspreises von 1 M. auf 50 Pfennige pro Person steigerte den Besuch in bemerkbarer Weise. Zur Beschaffung weiterer Mittel bildete sich ein Comité welches in den Tagen vom 6. bis 8. Juli ein Blumenfest in der Flora veranstaltete. Das Fest wurde am 5. eigeleitet durch eine Vorstellung im Stadttheater, in welcher der Kölner Männergesangsverein und Mitglieder der musikalische Gesellschaft mitwirkten und eine neue humorvolle Oper A Bassa Porta Paphia aufgeführt wurde. Das Blumenfest in der Flora, hauptsächlich aus Konzerten, humoristischen Darstellungen und glanzvollen Beleuchtungen der verschiedenen Anlagen bestehend, hatte einen günstigen Verlauf. Die Einnahmen bezifferten sich auf 60 241 M., die Ausgaben auf 34 394 M., so daß ein Überschuß von 25 847 M. verblieb, der zum Umbau des Wintergartens Verwendung finden soll. Schenkung. Ein hiesiger Kunsthändler erwarb in London ein Gemälde von Rubens, Juno und Argus darstellend, und bot dasselbe der Stadt für das Museum zum Preise von 50 000 M. an. Bei dem Mangel der erforderlichen Fonds beschafften hiesige Kunstfreunde durch freiwillige Beiträge den auf 46 000 M. ermäßigten Kaufpreis. Das Gemälde wurde am 22. Februar dem Museum Wallraf-Richartz als Geschenk überwiesen.
Hingeschiedene.
Es schieden aus diesem Leben u. A.: am 21. April Rektor a. D. Peter Köllen, geb. dahier am 15. Dezember 1818; am 20. Mai Rentner Andreas Pütz, geb. hier am 25. November 1819, langjähriges Vorstandsmitglied des Kölner Mänergesangvereins, welcher dem Verstorbenen am 8. Juni im Gürzenichsaale eine Trauerfeier veranstaltete; am 7. Juni in Alter von 67 Jahren Kommerzienrath Hermann Grüneberg, ein um die chemische Industrie hochverdienter Mann und eifriger Förderer aller humanitären Einrichtungen der Stadt.
Hingerichtete.
Nach langer Zeit wurden in diesem Jahr zwei Hinrichtungen durch das Fallbeil vollzogen und zwar am 17. März an dem durch Urtheil des Schwurgerichtes vom 19. Dezember 1893 wegen Mordes, Todschlags und Todschlagsversuchs zum Tods verurtheilten Schneider Bernard Amwinkel, welcher seine Geliebte und eine Frau erstochen und eine dritte Person zu erstechen versucht hatte, und am 15. September an dem Tagelöhner Joseph Höck, vom Schwurgerichte am 20. April wegen Ermordung eines Mannes zum Tode verurtheilt. In beiden Fällen lautete die Entscheidung des Kaisers dahin, daß der Gerechtigkeit ihr Lauf zu lassen sei. Die Hinrichtungen fanden früh Morgens innerhalb der Männer-Strafanstalt am Klingelpütz statt.