Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/040

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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§. 43.

2. Vorsicht bey zwey- und mehrdeutigen Wörtern und Ausdrücken.

In Urkunden, Denkmälern und andern Arten von genealogischen Quellen kommen öfters zwey- und wol gar vieldeutige Wörter und Redensarten vor, so daß man, wenn man nicht äuserst vorsichtig ist, in grose Gefahr geräth, bald den Adel überhaupt mit Unadelichen, bald den hohen und niedern Adel, bald den hohen Adel unter sich zu verwechseln.

1) Die Worte Consanguineus, Avunculus, und im Teutschen Oheim, Vetter, Bruder, Schwester u.d.gl. bedeuten nicht immer einen Blutsverwanden, sondern wurden zuweilen, wie noch heutzutage geschieht, blos als Freundschaftsbezeugungen, oder auch als Titel gebraucht.
2) Miles bedeutet fünferley: einen Soldaten überhaupt; einen, der zu Pferde dient; einen jeden Vasallen; Hofbeamte; endlich auch, und zwar am häufigsten einen Ritter, im Gegensaz von Famulus.
3) Dominus, und im Teutschen Herr wird von dreyerley Art Personen gebraucht: von Militibus oder Rittern; von Geistlichen; und von Rathsherren in den grosen Reichsstädten. Meistens nennen sie sich selbst Herren, zumal die Ritter und die Geistlichen.
4) Das Wörtchen de oder im Teutschen von, sezen weder Adeliche alleine, noch alle adeliche Familien, ihrem Geschlechtsnamen vor.
5) Das Wort Comes, im Teutschen Grav, lassen viele Grafen in den Urkunden aus. In diesem Fall unterscheiden sie sich durch gar nichts von