Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/038
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [037] |
Nächste Seite>>> [039] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: fertig | |
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.
|
sind sie, zumal beym hohen Adel, gewöhnlicher geworden; doch so, daß noch im 13ten Jahrhundert mehrere Zeugen, neben denen, die bereits Geschlechtsnamen führten, blos unter ihren Taufnamen erscheinen. So kommen in einer Urkunde von 1249 [1] noch 7 Zeugen vor, die keine Geschlechtsnamen gehabt haben. Also brauchte diese Mode eine Zeit von mehr als 200 Jahren, bis sie allgemein wurde. Die Geistlichen haben ohnedem erst seit dem 13ten Jahrhundert ihrem Amtsnamen den Geschlechtsnamen beygefügt: und zwar die Prälaten, wie Dompröbste, Domdechante, erst im letzten Viertel dieses Jahrhunderts.
§. 42.
Noch zweyerley ist in Ansehung des Ursprungs der Familien zu bemerken.
I. Kaiser, Könige, und andre Landesherren nennen sich bekanntermassen nach dem Namen der Reiche und Länder, welche sie beherrschen. Hier vertrit also der Name des Reichs oder Landes die Stelle des Geschlechtsnamens. Sind nun diese Reiche und Länder in einer Familie erblich, so sind es auch die Namen, die von ihnen geführt werden: oder, welches einerley ist, solche Reichs- und Ländernamen sind zugleich wahre Geschlechtsnamen. Also überall, wo Erbreiche und Erbländer waren und noch sind, gab es von jeher und gibt es noch jezt Genealogien von Kaiser- Königs- und Landesherrn-Familien. Ein förmliches Erbreich ist zwar das Römisch-Teutsche Reich nie gewesen; aber ehemals blieb