Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/029
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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finden. Er beweist doch das Daseyn, wie der Familie überhaupt, so auch der genannten Person insonderheit, zu einer genau und zuverlässig bestimmten Zeit. | |
2. | Notifications-Schreiben von Geburten, Heyrathen, Todesfällen etc. Bey diesen und allen übrigen Arten zugesiegelter Briefe muß jederzeit auch die äusere Aufschrift, oder die sogenannte Adresse mit abgeschrieben und beygelegt werden. |
3. | Gevatterbriefe. |
4. | Eheberedungen oder Heyratsbriefe: sie beweisen zugleich auch die Eltern der beyden Verlobten. |
5. | Übergabs- und Schenkungsbriefe (Chartae traditionum: donationes pro remedio animae suae et suorum). |
6. | Lehenbriefe. |
7. | Testamente. |
8. | Theilungsbriefe. |
9. | Einladungsbriefe zu Geschlechtszusammenkünften, nebst der namentlichen Bescheinigung der einzelnen Geschlechtsverwanden über den richtigen Empfang des Einladungs-Cirkulare, und der Versicherung, daß man kommen könne oder nicht. |
10. | Familien-Verträge von jeder Art. |
11. | Kaufbriefe. |
12. | Tauschbriefe u. s. w. |