Huldigungsliste
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Huldigungen sind Eide, die die Bevölkerung leistete, wenn ein neuer Landesherr an die Regierung kam. In Huldigungslisten finden sich nur die Familienoberhäupter, falls der Ehemann gestorben war, auch dessen Witwe. Kinder werden dort nicht genannt. Familien kann man mit ihnen nicht zusammenstellen. Huldigungslisten sind nützlich, wenn Kirchenbücher noch nicht existierten oder nicht mehr vorhanden sind.
Im Herzogtum Jülich zum Beispiel finden sich in diesen Listen nur die Dorfbewohner, aber keine Adligen und auch keine Pfarrer.