Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/921
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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910) | |
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Orts-Register.
Es bedeutet:
- E. daß eine Eisenbahnstation (Stationsamt I., II., III., IV., V.Klasse),
- Et. desgl. mit einer dem allgemeinen Verkehr eröffneten Eisenbahnbetriebs-Telegraphenstation verbunden,
- P. eine Postanstalt (Postamt I., II., III. Klasse oder Postagentur),
- T. eine Reichstelegraphenanstalt (Telegraphenamt I., II., III., Klasse),
- PT. eine Postanstalt mit einer Reichstelegraphenanstalt verbunden,
- P. eine Posthilfstelle,
- t. eine Telegraphenhilfstelle,
- pt. eine Posthilfstelle mit einer Telegraphenhilfstelle verbunden,
- N. ein Notariat (die Zahl der Notariate ist in Klammern angegeben),
- F. ein Forstamt,
- Z. ein Hauptzoll(steuer)amt oder Nebenzollamt
an den betreffenden Orten sich befinden.
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