Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/748

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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3. Salzsteueramter.

Die Erhebung der Salzabgabe auf den Salinen Dürrheim und Rappenau ist den Salinenämtern unter Kontrolle der Vorstände der Hauptsteuerämter, in deren Bezirk die Salinen gelegen sind (für Dürrheim Hauptsteueramt Singen, für Rappenau Hauptsteueramt Heidelberg), übertragen.

Zur Handhabung der steuerlichen Aufsicht auf den Salinen sind in Dürrheim und in Rappenau je 2 Aufseher bestellt, die den Hauptsteuerämtern Singen und Heidelberg unterstellt sind.

4. Behörden für die Verwaltung der Tabak- und Branntweinsteuer.

Wegen der Bezirksbehörden siehe Angaben bei Ziffer 1 und 2 (Hauptämter und Finanzämter).

Die Entgegennahme der Tabaksteueranmeldungen und die unmittelbare Erhebung der Tabaksteuer erfolgt durch die Ortssteuererheber. Für die Revision des mit Tabak bebauten Geländes werden alljährlich besondere Revisionsbeamte mit bestimmt abgegrenzten Bezirken ernannt. Die Verwiegung des dachreifen Tabaks wird durch Steuerbeamte vorgenommen.

Die Kontrollierung und Erhebung der Branntweinsteuerschuldigkeiten liegt in der Regel den Ortssteuererhebern ob. Zur vorzugsweisen Besorgung der Geschäfte der Tabak- und Branntweinsteuer sind den Bezirksbehörden Steuerkontrolleure beigegeben; an der Grenze werden hierzu auch Grenzkontrolleure herangezogen.

Die unmittelbare Beaufsichtigung der Tabak- und Branntweinsteuer ist den Steueraufsehern (in Karlsruhe und Mannheim den Oberaufsehern) Übertragen; an der Grenze können auch die Grenzaufseher zur Mitwirkung bei der Kontrolle herangezogen werden.

5. Aufsichtsdienst für die Zuckersteuer.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 9. Juli 1887, die Besteuerung des Zuckers betreffend, ist in Waghäusel zur Vornahme der steuerlichen Abfertigungen eine lediglich für die Zuckerfabrik daselbst zuständige Zuckersteuerstelle errichtet und mit der Befugnis zur Vornahme aller Abfertigungen nach Maßgabe des nunmehr in Geltung befindlichen Gesetzes vom 6. Januar 1903 und der Ausführungsvorschriften dazu ausgestattet. Sie untersteht dem Hauptsteueramte Mannheim und ist besetzt mit 1 Vorsteher, 1 Abfertigungsbeamten und 1 Oberaufseher, ferner mit 5 Aufsehern zur Ausübung der Steuerkontrolle über die Fabrik.