Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/682

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[681]
Nächste Seite>>>
[683]
Baden Hofhandbuch.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


in Furtwangen, in Oberprechtal,
in Hartheim, in Pülfringen,
in Heiligenberg, in Gut Rineck,
in Herrenwies, in Rippoldsau,
in Hofsgrund, in St. Peter,
in Kaltenbronn, in Schelingen,
in Keppenbach, in Schielberg,
in Königsfeld, in Schiltach,
in Kohlhof, in Schönau i. W.,
in Langenbrand, in Schweigmatt,
in Löcherberg, in Seelbach,
in Mainau, in Segeten,
in Neckarbischofsheim, in Strümpfelbrunn,
in Nordrach, in Tiefenbronn,
in Nußbach, in Titisee,
in Obermünstertal, in Todtmoos.

Die Beobachtungen gelangen regelmäßig zur Veröffentlichung.

7. Wasser und Straßenbau-Kassen.

Dieselben sind mit den betreffenden Finanz- bzw. Domänenämtern und Hauptsteuerämtern vereinigt.

d. Zentralkommission für die Rheinschiffahrt.

Die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt wird durch die Vereinigung der Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten gebildet.

Dieselbe hält regelmäßig jedes Jahr zu Mannheim im Monat August ihre ordentliche Sitzung, nach Bedarf außerdem weitere außerordentliche Sitzungen ab.

Die Aufgabe der Zentralkommission besteht in der gemeinsamen Beratung der Angelegenheiten der Rheinschiffahrt, insbesondere in der Verhandlung über Beschwerden und Mängel in Beziehung auf die Ausführung der Rheinschiffahrtsakte und der von den Uferregierungen vereinbarten Verordnungen und Maßregeln, in der Beratung der von einzelnen Uferregierungen zur Förderung der Rheinschiffahrt gemachten Vorschläge, namentlich auch über die Anträge auf Abänderung oder Ergänzung der Rheinschiffahrts-Polizeiverordnung, in der Erstattung eines jährlichen Berichts über den Verkehr und den Zustand der Rheinwasserstraßen und in der Entscheidung der bei der Zentralkommission angebrachten Berufungen gegen die Erkenntnisse der Rheinschiffahrtsgerichte.

Als Bevollmächtigte zur Zentralkommission sind gegenwärtig ernannt: