Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/652
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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910) | |
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Zuchtinspektor für den Verband der mittelbadischen Zuchtgenossenschaften:
August Hink in Freiburg. Jubiläumsmedaille.
Zuchtinspektor für die Verbände der unterbadischen Vieh- und Pferdezuchtgenossenschaften:
Otto Hock, Veterinärassessor in Heidelberg. Jubiläumsmedaille.
d. Verbandverwaltung der Rindviehversicherung.
Die auf Grund des Gesetzes vom 26. Juni 1890/22. Juni 1904 bestehenden Ortsviehversicherungsanstalten sind gemäß Art. 32 desselben vom Ministerium des Innern zum Zweck gemeinsamer Schadentragung zu einem Verband mit der Wirkung vereinigt worden, daß der einzelnen Anstalt von der durch sie zu leistenden Entschädigungssumme die Hälfte zur Last bleibt und die andere Hälfte auf alle zum Verband gehörigen Anstalten nach Maßgabe ihres gemäß Art. 29 des Gesetzes festgesetzten Versicherungswertes umzulegen sind.
Der Verband wird durch einen von der Regierung ernannten Vorstand verwaltet und vertreten; die Verwaltung des Verbandes unterliegt der Staatsaufsicht; die Kosten der Verbandsleitung werden von der Staatskasse getragen.
Der Verbandsverwaltung ist ein Ausschuß beigegeben, der sich aus 11 Mitgliedern zusammensetzt, von welchen die Kreisversammlungen der 11 Kreise des Landes je eines zu ernennen haben.
Vorsitzender: Franz Hafner, Oberregierungsrat. S. o.
Vorstandsmitglieder:
- Karl Cronberger, Regierungsrat. S. o.
- August Fehsenmeier, Regierungsrat. S. o.
Verbandsinspektoren:
- Friedrich Reu.
- Franz Mayer.
Kanzlei:
1 Revident, 1 Gehilfe.
Landwirtschaftskammer
siehe IV. Wirtschaftliche Interessenvertretungen (Seite 710).
8. Gewerbe und Handel.
a. Fabrikinspektion.
Die durch landesherrliche Verordnung vom 9. Juli 1890 errichtete Fabrikinspektion hat die Aufsicht über die Ausführung der auf den