Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/647

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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Baden Hofhandbuch.djvu
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Mitglieder:

  • Hofrat Dr. Joseph Schwoerer, Badearzt. s. o.
  • Forstmeister Gustav Keller in Oberweiler. s. u.
  • Die Bürgermeister der Gemeinden Badenweiler und Oberweiler, sowie drei aus den genannten beiden Gemeinden auf drei Jahre gewählten Mitglieder.

1 Sekretär, 1 Badfondgärtner, 1 Badmeister, 1 Badverwalter, 1 Badkassiererin, 5 Badewärter, 5 Badefrauen, 1 Kurhausportier, 1 Weißzeugbeschließerin, 1 Maschinist, 1 Hilfsmaschinist.


c. Landessolbad Dürrheim.

Das Landessolbad Dürrheim ist zur Ergänzung und Entlastung des Landesbades in Baden bestimmt. Die näheren Vorschriften über die Aufnahme sind durch Verordnung und die Bekanntmachung vom 9. Mai 1908 (Gesetzes- und Verordnungsblatt S. 107 - 113) gleichzeitig mit denjenigen für das Landesbad in Baden erlassen worden. zur Behandlung im Landessolbad eignen sich vorzugsweise Personen mit Knochengelenkkrankheiten tuberkulösen Charakters, mit Gelenkerkrankungen bei gleichzeitiger Blutarmut ev. Herzfehlern und mit chronischen Exsudaten jeder Art.

Die Oberaufsicht über das Landessolebad steht der Basanstaltenkommission Dürrheim in Villingen zu.

Vorsitzender:

Oberamtmann Adolf Bauer. S. o.

Mitglieder:

  • Bergrat Friedrich Sachs. S. u.
  • Regierungsbaumeister Robert Edelmaier.
  • Oberförster Wilhelm Killius. S. u.
  • Hausarzt: Ernst Sütterlin.
  • Bürgermeister Alois Fischerkeller.

1 Oberin, 1 Köchin, 1 Küchenmädchen, 1 Badwärterin, 3 Zimmermädchen, 1 Dienstmädchen, 1 Heizer und Badwärter.

7. Landwirtschaft.

a. Landwirtschaftliche Versuchungsanstalt auf Augustenberg.

Die Anstalt hat die Aufgabe, an den Forschungen in den mit der Landwirtschaft in Beziehung stehenden Zweigen der Naturwissenschaft Anteil zu nehmen, Fragen, welche sich auf die Lebensbedingungen der