Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/638
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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910) | |
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Der Ehrengerichtshof besteht aus fünf ärztlichen Mitgliedern, welche nebst Stellvertretern von der Ärztekammer bei ihrerm ersten Zusammentritt für die Wahlperiode aus den wahlberechtigten Ärzten des Landes gewählt werden.
Außerdem werden vom Ministerium des Innern nach Anhörung der Ärztekammer für die Dauer der Wahlperiode ernannt:
- a. für die Ehrengerichte je ein rechtskundiges Mitglied, sowie ein
Stellvertreter.
- b. für den Ehrengerichtshof zwei rechtkundige Mitglieder und
zwei Stellvertreter; das eine Mitglied soll höherer Verwaltungsbeamter, das andere Mitglied einer Kollegialgerichts sein, das gleiche gilt für die Stellvertreter.
Das Ministerium des Innern wird im ehrengerichtlichen Verfahren durch einen von ihm dauernd oder für den einzelnen Fall bestellten Beauftragten vertreten.
Ärztliches Ehrengericht Konstanz.
1. Rechtskundiges Mitglied:
- Geh. Regierungsrat Dr. Groos in Konstanz. S. o.
- Stellvertreter: Oberamtmann Neff in Konstanz. S. o.
2. Ärztliche Mitglieder:
- Medizinalrat Dr. Albert Heinemann, Bezirksarzt in Konstanz, Vorsitzender. s. o.
- Dr. Oskar Brugger, Augenarzt in Konstanz, stellvertretender Vorsitzender.
- Dr. Paul Wentz, praktischer Arzt in Königsfeld.
- Medizinalrat Dr. Hermann Bär, Bezirksarzt in Waldshut.
Ersatzmänner:
- Dr. Otto Mader, praktischer Arzt in Radolfzell.
- Dr. Wilhlem Leube, Frauenarzt in Konstanz. Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. - Friedrich-Luisen-Medaille.
- Dr. Hermann Weiher, praktischer Arzt in Tiengen.
- Dr. Hermann Friedrich Wilhelm Wilken, praktischer Arzt in Villingen.
Ärztliches Ehrengericht Freiburg.
1. Rechtskundiges Mitglied:
- Geh. Regierungsrat Muth in Freiburg S. o.
- Stellvertreter: Oberamtmann Dr. Klotz, in Freiburg. S. o.
2. Ärztliche Mitglieder:
- Dr. Alfred Hoche, Geh. Hofrat und Professor in Freiburg, Vorsitzender. S. o.