Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/634

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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h. Untersuchungsämter für ansteckende Krankheiten.

Die im Jahre 1903 errichteten Untersuchungsämter für ansteckende Krankheiten, welche den hygienischen Instituten der Universitäten Heidelberg und Freiburg angegliedert sind, haben die Aufgabe, behufs wirksamer Bekämpfung der ansteckenden Krankheiten den praktischen Ärzten und den Gesundheitsbeamten eine tunlichst frühzeitige Feststelllung derjenigen Infektionskranheiten - gemeingefährlichen und andern übertragbaren Krankheiten - zu ermöglichen, deren Erreger bekannt und der bakteriologischen Ermittlung zugängig sind. Außerdem sollen sie in Ergänzung der Aufgaben der Lebensmitteluntersuchungsanstalten bei der Untersuchung von Nahrungsmitteln und Getränken mitwirken, in Fällen, in welchen bakteriologische Untersuchungen zur Feststellung etwaiger Erreger von Menschen- und Tierkrankheiten in Frage kommen.

Die Untersuchungsämter führen diese Untersuchungen nach Einlieferung der erforderlichen Proben unentgeltlich aus auf Ersuchen der praktischen Ärzte, der ärztlichen Vorstände von Krankenhäusern, sowie der Gesundheitsbeamten des Landes.

Örtlich zuständig ist das Untersuchungsamt in Heidelberg für die Kreise Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim und Mosbach, das Untersuchungsamt in Freiburg für die übrigen Kreise des Landes.

Heidelberg. Vorstand: . . . . . . . . . . .

Freiburg. Vorstand: Geh. Hofrat Professor Dr. Max Schottelius. S. o.

i. Tierhygienisches Institut.

Die Aufgabe des im Jahre 1897 eröffneten Tierhygienischen Instituts in Freiburg ist, bei der Feststellung von Tierseuchen, sofern dazu eingehende und schwierigere wissenschaftliche Untersuchungen nötig sind, mitzuwirken; Untersuchungen über die Ursachen, Vorbeugung und Bekämpfung bisher nicht aufgeklärter Tierkrankheiten anzustellen; die gebräuchlichsten Schutzimpfstoffe gegen Tierseuchen herzustellen und bereit zu halten und an der Bekämpfung der der Landwirtschaft schädlichen Tiere Anteil zu nehmen, soweit dies durch wissenschaftliche Methoden geschehen kann.

Außerdem liegt dem Institut die Abhaltung von tierärztlichen Fortbildungskursen und der für die Ablegung des staatstierärztlichen Dienstprüfung besonders vorgeschriebenen Vorbereitungskurse ob.

Direktor: Dr. Matthias Schlegel. S. o.

k. Landesgesundheitsrat.

Der im Jahre 1882 errichtete, durch die landesherrliche Verordnung vom 24. Februar 1907 neu gebildete Landesgesundheitsrat hat die