Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/533
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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910) | |
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Frequenz.
Sommersemester 1909.
Studierende | Hospitanten | Im Ganzen | |
Abteilung für Mathematik und allgemein bildende Fächer | 12 | 1 | 13 |
Abteilung für Architektur | 196 | 23 | 219 |
Abteilung für Ingenieurwesen | 228 | 4 | 323 |
Abteilung für Maschinenwesen | 289 | 1 | 290 |
Abteilung für Elektrotechnik | 200 | 7 | 207 |
Abteilung für Chemie | 220 | 23 | 243 |
Abteilung für Forstwesen | 20 | - | 20 |
______ | _____ | _____ | |
1165 | 59 | 1224 | |
Hörer (Personen reiferen Alters) | 46 | ||
Zusammen | 1270 |
III. Akademie der bildenen Künste in Karlsruhe.
Die Akademie der bildenen Künste, welche unmittelbar dem Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts untersteht, hat die Aufgabe, ihre Schüler in der Malerei, Bildhauerei, den graphischen Künsten und den kunstwissenschftlichen Hilfsfächern auszubilden.
Die Akademie umfaßt Schule und Meisterabteilung.
Der Unterricht an der Schhule gliedert sich in allgemeinen, vorbereitenden Unterricht (Zeichnen nach Gipsabgüssen und nach dem lebenden Modell, Aktzeichnen, Anatomie und Proportionslehre, Perspektive, Kunstgeschichte) und in den Unterricht in den Fachschulen(Figuren-, Landschafts-, Tiermalerei, Bildhauerei). Daneben wird Unterricht in der Radierkunst und in der Lithographie erteilt.
In der Meisterabeilung erfolgt die weitere Ausbildung in Studien nach dem lebenden Modell, in landschaftlichen und Tierstudien sowie in der Ausführung von Gemälden und Bildhauerwerken.
Ein vom Ministerium auf die Dauer eines Jahres aus der Zahl der Anstaltslehrer ernannter Direktor leitet die Anstalt und vertritt dieslbe in jeder Beziehung.
Dem Direktor steht zur Beschlußfassung über bestimmte Angelegenheiten (Aufnahme und Entlassung der Schüler, Gesuche um Bewilligung unentgeltlichen Unterrichts, Anträge auf Ändeerung des Lehrplans oder bezüglich organischer Einrichtungen der Schule usw.) das Lehrerkollegium zur Seite.