Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/051
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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910) | |
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dem Wahlspruch:"Gerechtigkeit ist Macht" umgeben ist. Desgleichen in einem vierstrahligen Stern von Silber, in dessen Mitte sich dasselbe, etwas verkleinerte Schild befindet.
Die Großkreuze tragen das große Ordenskreuz an einem handbreiten, roten gewässerten, mit goldener Einfassung versehenen Bande über der rechten Schulter und den achtstrahligen Stern auf der linken Brust. Die Kommandeure tragen das mittlere Ordenskreuz an dem etwas schmäleren Bande um den Hals, jene I. Klasse dazu den vierstrahligen Stern auf der linken Brust; die Ritter das kleine Kreuz am noch schmaleren Bande auf der linken Brust.
Diejenigen Großkreuze, welche Ritter des Hausordens der Treue sind, tragen die Insignien des Berthold-Ordens am Hals ohne den Stern.
Ebenso tragen diejenigen, welche die gleiche Stufe des Ordens Berthold des Ersten und des Ordens vom Zähringer Löwen besitzen, den zuletzt erlangten Orden vor dem andern.
Zu den Insignien des Großkreuzes kann als besondere Auszeichnung die goldene Kette verliehen und es kann ferner als Merkmal besonderer Anerkennung für ausgezeichnetes Verhalten vor dem Feinde jeder Stufe die Auszeichnung der Schwerter beigefügt werden. Dieselbe besteht in zwei kreuzweise zusammengelegten Schwertern, welche auf den Spangen der Vorderseite derart angebracht sind, daß sie unterhalb und oberhalb des freibleibenden Mittelschildes hervortreten.
In entsprschender Weise sind die Schwerter auch an den zu den zwei oberen Stufen gehörigen Sternen angebracht. Die mit Schwertern verliehene Dekoration wird neben der später erlangten höheren Stufe ohne Schwerter getragen.
Nach dem Tode des Inhabers sind die Insignien zurückzugeben, ebenso sind die Insignien bei Verleihung einer höheren Stufe zurückzuziehen, soweit nicht diejenigen der niederen Stufe mit Schwertern neben einer erlangten höheren Stufe ohne Schwerter gleichzeitig zu tragen sind.