Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Brief 1619
Schreiben des Gerd Meyer vom 13.3.1619, von einem Herforder Anwalt geschrieben wegen diverser Pachtgelder usw.
Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Fürstabtei Herford, Meyerhofakte 936
Der Text wurde teilweise in unser heutiges Deutsch übersetzt.
Hochwürdige und wohlgeborene Euer Hochwürden und Gnaden, sind meiner untherthänigst gehorsamen und schuldigen Dienste zuvor. (Abtissin Felicitas II von Eberstein, Amtszeit 1604-1621)
Gnädige Fraue, nachdem ich in der Hoffnung lebe, daß der Herr Landschreiber Heinrich Meinders (1550-1625, er war der Schwiegervater vom Amtmann Theodor Consbruch, 1587-1655), weilen der selbst (dasgleiche) nun etliche Jahre hero (her), von den Leuthen, so die meinem Hofe (Meyerhof) gehörige Ländereien untherhaben, die jährliche Pacht eingenommen, nunmehr davon seine Bezahlung verlangt habeth. Dabey mir vorher und zuvor mit demselbigen darüber richtige Abrechnung gehalten, daß die Hundert Thaler, dafür Niermann zu Eilshausen eine Wiese, die Wiehehage genannt, die er von meinem Erbe in Pfandschaft unthergehabeth, dieselbigen aber vor zweien Jahren auf Niebuhrs und Luttmann zu Eilshausen darselbst Bürgschaft gestalt, daß darauf dieselben diesen bevorstehenden Ostern bezahlt und erledigt werden sollten, nun haben diese wiederum eingeräumeth, hin und wieder zu bezahlen.
Zugleich solle ich auch an Euer Hochwürdan und Gnaden die jährlichen Schulde ausrichten, welches ganz unmöglich wäre, als nun meine untherthänige Bitte, Euer Hochwürden und Gnaden wollen sich in Gnaden gefallen lassen, daß zu solcher Liquidation und Abrechnung itzo zu beständiger Anordnung, wie es hinfür der Länderey halben mit den Creditoren gehalten werden soll.
Allerfürderlichst müsse ein gewisser Tag und ein Platz anbestimmt und dem Herrn Landschreiber samt den Pächtern derselbige Tag notizieret (bekannt) gegeben werden. Zugleich müsse auch ein gnädig Promotoriallschreiben (Bekanntmachung) an den Drosten zur Sparrenburg, daß dieser dergestalt den Vogt zu Enger in mittels wider mich einiger Pfandschaft an Einteibung zu verhängen, mitzuteilen, nicht pfänden lassen wolle.
Weiland nun solches,sowohl Euer Hochwürden Und Gnaden überselbigem meinem Meyerhofe das Direktorum ( Bestimmung) haben, das mir und den Meinigen zum guten gereichen und kommen kann, so thue ich mir um soviel jemehr trösten und meiner Nebenbitte gnädiger Erklärung, Euer Hochwürden und Gnaden in den gnadenreichem Schutz des Allerhöchsten getreulichst zu befehlen.
Hiddenhausen, den 15. Martini Anno 1619 Euer Hochwürden und Gnaden Eigenbehöriger Gerd Meyer zu Hiddenhausen.
Anschrift des Briefes: Der Hochwürdigen und Wohlgeborenen Frauen, Fraue Felicitas des kayserlichen freyweltlichen Stifts Hervorden Abtissinen, zu Essen und Verden Pröbstin, geborene Gräfin zu Eberstein, meine gnädige Fraue.