Hiddenhausen/Meierhöfe/Meierhof Hiddenhausen/Brief 1598
Bewilligungsbrief von Ende 1598 über die Leihgabe von 200 Reichstalern von Cord Bergmann an Gerd Meyer
Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Fürstabtei Herford, Meyerhofakte 936
Der Text wurde teilweise in unser heutiges Deutsch übersetzt.
Ich Meyer Gerd zu Hiddenhausen und meine Hausfrau N.N. (nomen nescio, ihr Name war wahrscheinlich dem Schreiber dieses Briefes unbekannt), bekennen inn düßem Brefe (in diesem Brief) vor uns und unsere Nachkommen und Erben, daß wir mit gnädigen Consens, Wissen und guttem (guten) Willen der wohlgeborenen Magdalenen, des freyweltliche edlen Stifts Hervorden, Abtissin, geb. Gräfin und edlen Frau zur Lippe (Amtszeit 1586-1604), unserer gnädigen Frauen auf gebührend und vollem Genüge empfangen zu haben, von dem ehrbaren Cord Bergmann und Anne, seiner ehelichen Hausfrau und ihren Erben, 200 Reichsthaler (200 gutter Fullgeldern), so er uns in unseren vorständigen Nöthen und Anliegen und sonderlichen zur Abfindung Dreesten Holtkämper vorgestrecket und geliehen hat.
Dagegen wir uns hiermit der Extinction (Ausrede und Erlöschen) non numeratus Pecunia (des nicht gezählten Geldes), gänzlich verzichten, setzen und übergeben dagegen, vor ein solches 200 Thaler jährliches Interesse und Verzinsung, Cord Bergmann und seinen mitgenannten und geschrebenen (Frau und Erben), das jährliche Korn, so Hempelmann zu Hiddenhausen, Berend Detering und Berend Schäper an den Meyerhof zu Hiddenhausen aus ihren Ländereien, Gütern und Kotten jährlich geben. So soll Hempelmann fünf Scheffel Roggen, fünf Scheffel Gerste, 15 Scheffel Hafer geben, Berend Detering neun Scheffel Hafer und Berend Schäper acht Scheffel Hafer geben. Dieses sollen sie ihm, dem gemeldeten Cord Bergmann,und seinen Erben heimführen (das Korn zu ihm nach Haus bringen), solange düßer (dieser) Contrakt debeth (schuldet) und wäreth (vorhanden), und diese Pfennig und Hauptsumma unablösig verbleibeth, zwischen Michaelis (29.9.) und Martini (10.11.).
Es soll ordentliches Korn gegeben und in seine Behausung ohne seine Kosten und Schaden, dessen zu ihm allhier in Herford unverzüglich bringen sollen. Wie dann gemeldeter Hempelmann, Detering und Schäper auch solches freiwillig für Ihre Gnaden zu thun gedenken und angelobeth haben, damit Cord Bergmann und seine Erben handfestlich gemacht worden sein (Sicherheit für Bergmann).
Es haben sich aber beide Parteien düße (diese) Macht vorbehalten, daß düßer (dieser) Contrakt nicht länger blieben würde, wenn, daß der eine den anderen ein halbes Jahr zuvor, acht Tage vor Ostern eine gebührliche Loese (Kündigung) thun und aufkündigen mag, und dem folgenden Michaelis (29.9.) die Hauptsumme von 200 Reichsthaler dem Creditor (Gläubiger) zu bringen. Wie dann auch alle aufgekommenden Kornpächte, so die, welche unbezahleth und rückständigh wären, ohne jeglichen Schaden und Kosten des Creditors zu überbringen.
Alles ohne arge List, Ausflüchte (Ausreden), exceptio dilatoria (Einrede zwecks Klageverzögerung), der Rechten generalia (allgemeine Umstände), specialia (besondere Umstände) können oder möchten gegen diesen Contrakt gebraucht werden. Das hiermit beide Parteien und besonders und in Urkund der Wahrheit und fester Haltung bleiben, habe ich Gerd Meyer zu Hiddenhausen meine gnädige Frau Abtissin, Ihro Durchlaucht gebeten, diesen Contrakt mit ihro Gnaden (Siegel) ratifizieren (genehmigen), welches wir Magdalenen, Abtissin zu Hervorden auf unseres Meyers behörige Bitte, vor uns und unseren Nachkommen bewilligeth und unseren Stifts Siegel wissentlich an diesem Bewilligungsbrief befestigen lassen, welches geschehen ist Anno 1598