Herzogtum Salzburg/Topographie 1839/249

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Herzogtum Salzburg/Topographie 1839
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Michael vollendete zwischen 1554 und 1560 den Schloßbau (Hansitz II. 464 und 623; Buchinger II. 101; Zauner VI, 363 ). Unter den Kaufsobjekten waren auch alle Hoheitsrechte begriffen; nur wurden Kriminalverbrecher, welche das Leben verwirkt hatten, in einer gewissen Entfernung um Mattsee an das Landgericht am Weilhart (anfangs zu Braunau, später zu Friedburg) ausgeliefert, die Exekution aber in der Grafschaft Mattsee zu Astätt vom bemeldten Landgerichte vollzogen. Die Auslieferung geschah bey offener See zu Niedertrum mit einer besonderen Feyerlichkeit. Der Beamte von Weilhart mußte dem Pfleger von Mattsee bis an den Sattelknopf des Pferdes in den See hinein entgegen reiten, und vom letzteren die Akten übernehmen. Inzwischen ward der Malefikant in einem besonderen Schiffe vom Mattseer Amtmanne dahin geführt, dem kaiserl. Amtmanne noch auf dem See übergeben; und dann vom letzteren an's Land gebracht. Bey gefrornem See geschah die Auslieferung am Retten- oder Königsbachel. Die Vollziehung des Urtheils mußte wieder dem Pfleggerichte Mattsee angezeigt werden, und geschah nach Verschiedenheit des Urtheils zu Astätt bey der Köpfstätte oder zu Penzenberg bey dem Hochgerichte. Fiel das Urtheil nicht auf Leben und Tod aus, so mußte der Verbrecher wieder nach Mattsee zurückgeliefert werden. (Freyh. v. Kreitmayr's Grundriß des bayerischen Staatsrechtes §. 137 S. 265).

      Auf die Beobachtung dieser Formalitäten wurde noch in den neuesten Tagen sehr streng gehalten. Als 1790 der kaiserl. Beamte um einen Malefikanten von Mattsee zu Schiffe ankam, protestirte der damalige Gerichtsschreiber Johann Martin feyerlich gegen diesen Akt. Der kaiserl. Beamte mußte zu Pferde in den See reiten und den Verbrecher übernehmen. Hierüber erhielt Martin vom Hofrathe in Salzburg am 19.July 1790 eine besondere Belobung. (Originalien von Mattsee.

      1414 wurde das oberste Halsgericht von Mattsee an den Herzog Heinrich von Bayern auf 12 Jahre um eine gewisse Geldsumme gegen Wiederlösung abgetreten.

      Solche Verkäufe und Wiedereinlösungen geschahen auch 1428, 1431, 1442, 1481, 1488, 1509, 1527.

      Im letzteren Jahre erhielt dieses Gericht unter Matthäus Lang ein eigenes Saalbuch (Zauner V. 112; Hübner I. 253, 261; Juvavia 461, 467).