Herforder Chronik (1910)/605

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Herforder Chronik (1910)
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Herforder Chronik 1910.djvu
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3.

Desgleichen sollen sich dieselbe aller neuen Moden enthalten und keine Vorschürtzen als von Linnen; Kein Tuch über einen Reichsthaler wie ihre Männer tragen.

4.

Die Dienstmägde betreffend, sollen dieselbe der Schnüre, aller Kanten, es seyn weiß oder schwarze, ungleichen der Kragen, der Wämsse (Jacken) mit Fischbein und silbernen Spangen in den Schuhen, der hohen und höltzern Absetzen, der Haken hinten in den Röcken, item der Corallen[1] um den Hälsen sich gäntzlich äussern.

5.

Solle der eine oder andere von denen in diesem Stande begriffenen Personen wider Verbot handeln, soll der oder dieselbige einen Goldgülden Straffe erlegen, oder wenn er kein Geld zu zahlen hat mit der Gefängniß büssen.

Tit. V.
Von nötiger Observantz (Beobachtung) und Declaration (Erklärung) wegen des wiederholten Verbrechens und einiger dahin gehörigen Puncten.
1.

Ein jedweder wird sich von selbst erinnern, daß ob man gleich in diesem oder jenem Stande dieses oder jenes zu tragen verstattet, dennoch in denen Standen selbsten nöthiger Unterscheide wegen der Mittel zu machen, da nehmlich dieser oder jener zwar in dem ersten Stande, sich aber nicht schuldig erachten muß praecise (genau) sich also zu halten wie ihm erlaubet, oder andern seines gleichen thun, die mehr Mittel haben, zumahlen keinen auferleget seyn soll mehr den seine Mittel zulassen auf Kleider zu wenden, wiewol ein jeder sich der Ehrbarkeit erinnern und mehr ein reinliches als üppiges Kleid zu tragen sich befleißigen wird.

2.

Sollen Söhne und Töchter nach dem Stande ihrer Eltern so lange sie in deren Brod, sich richten, nachgehend aber nicht mehr vorzuwerfen haben diese oder jene sind meine Eltern, ergo (also) muß ich mich also Halten, sondern nach ihres Mannes oder eigenen bürgerlichen Stande sie seyn Männer, Frauen oder Wittfrauen sich allerdings in Kleidungen verhalten.

3.

Fremde Kauffgesellen (Kommis) und Diener, welche allhie in Bürger Diensten begriffen, sollen sich nach ihrer Condition (Stellung), und nicht besser den ihre Herren in Kleidungen halten.

4.

Gemeine Handwerks Gesellen werden referiret (gewiesen) zur dritten Classe und sollen sich billig befleißigen ihr Geld zu ersparen, und nicht auf eitele Kleider-Pracht zu legen, damit sie so viel leichter zu ämter und Zünftten sich capable (fähig) machen können.

  1. Bernsteinketten.