Herforder Chronik (1910)/578
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Ämtern (Handwerksämtern) bringen und dort lernen lassen und keine Unkosten darauf vergebens gewendet werden. Die aber geschickt befunden werden und verständig, daß sie anderen Leuten dienen können in geistlichem und weltlichem Regimente, die soll man, Gott zur Ehre, bei dem Latein behalten und dazu die Eltern treu vermahnen.
Von der Jungfrauen- (Mädchen-) Schule.
Es ist von Gott geboten, die Mädchen sowohl als die Knaben recht in Gottesfurcht aufzuziehen, und die Juden haben solches allezeit getan. Und es sind feine, heilige Jungfrauen - wohl erzogen in christlicher Lehre - um des heiligen Evangelii willen getötet, wie Agnes Barbara usw. Solche Jungfrauen sind treulich in Gottes Wort gelehrt worden. Und in andern Städten werden solche Schulen für die Jungfrauen eingerichtet. Es liegt kein geringer Nutzen darin, denn die Jungfrauen kommen weg von der Straße, von unzüchtigem Gesindel, Volke, Fremden (?) Trinkern, sie hören keine Unzucht und lernen auch keine schändlichen Reimlieder, wie früher lange geschehen ist. Aus diesen werden hernach gute Hausfrauen, die ihr Gesinde und Kinder in Gottesfurcht aufzuziehen wissen, und lernen (die Jungfrauen) wie sie in der Zeit, wenn sie ihren Eltern dienen oder sich verheiraten, sich gegen Mann, Gesinde und Kinder halten und benehmen sollen.
Darum möge ein Ehrsamer Rat samt den Kistenherrn mit der Zeit danach trachten, eine fromme, ehrliche, christliche, gottesfürchtige Frauensperson zu beschaffen, die gut lesen und schreiben kann, die die Kinder lehre und die selbst mit den Jüngferchen, auch wenn man predigt, zur Kirche kommen soll, säuberlich in der Reihe zu Paaren, mit ihren Testamenten oder Gesangbüchern usw. Und sie sollen des Sonntags morgens dabei sein, wenn die Kinder den Katechismus in der Kirche sich untereinander abfragen, daß sie den auch mit lernen. Die Meisterin soll den Kindern keine unnützen Bücher in die Hand geben, sondern den Katechismus, das Kinderbuch, Gesangbuch, Psalter und das Testament. Es muß auch der Magister der Schule und der Prediger eine Mitaufsicht haben auf diese Schule, daß es ja ehrlich und recht zugehe, denn daran ist viel gelegen. Der Meisterin muß man freie Wohnung bestellen, daß sie bequem Schule halte, denn es ist nicht fein, daß man die Mädchen hier- und dahin in den Winkeln zu den Mannespersonen schicke, besonders zu denen, die unverheiratet sind. Wenn die Meisterin einen Ehemann hat, so könnte derselbe je mehr je besser die Aufsicht (über die Schule) haben, doch soll die Zucht allein von der Frau geschehen. Es sollen und wollen die Jüngferchen und ihre Eltern die Meisterin wohl versorgen und belohnen, wenn ihr aber Not widerführe, so müßten die Kistenherrn ihr Handreichungen tun unterdessen, womit sie vermögen, es sei mit Holz oder mit Korn, wie es anderswo geschieht.
Von der Küsterei und den Organisten.
Man muß auch in jeder Kirche einen Küster haben, der dem Kirchspiel dient, aufschließt, die Glocken läutet, Wasser trägt zur Taufe, bei dem Altare sei, Brot und Wein beschaffe. Dieser soll angenommen werden gleich wie die Prediger von den Kistenherrn usw., von gutem Vorleben sein, kein Säufer, Würfler, noch Hurer, noch der dem Worte Gottes entgegen ist usw. Er soll den Predigern gehorsam sein, nicht widersetzlich murren, sondern tun in der Kirche, was sie ihn heißen und fleißig seines Amtes pflegen.