Herforder Chronik (1910)/477
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Die Regierung genehmigt diese Auszahlung nicht und fordert sofortige Rückgabe der schon verteilten Gelder mit der Bestimmung, daß der ganze Betrag an die Witwe Rischmüller auf Abschlag ihrer für den Schulhausneubau (vielleicht Gymnasium) vorgeschossenen Summe ausbezahlt werde.
Am 26. Februar 1778 versucht der Magistrat sein Heil mit einem Imme-diat-Gesuch an das Departement des Staatsministeriums, erhält aber bald den Bescheid, es solle der ganze Restbestand der dortigen Kriegskasse (263 Taler) der Witwe Rischmüller auf ferneren Abschlag ihrer Schulhausbau-Forderung bezahlt werden. Auf solche Weise würden diese Gelder auch zum Besten der Bürgerschaft verwandt und (die folgenden Worte sind in der vorliegenden Abschrift unterstrichen) „bemelter Magistrat sollte billiger nicht so interessirt sein, von den ehemaligen oft erzwungenen Beitragen der theils armen Bürger zu den Kriegskosten, lucriren (gewinnen) und sich davon zu seiner eigenen Gehässigkeit douceurs zueignen wollen. Dessen Beschäftigung wegen des Kriegs-Schuldenwesens sei ohnehin, wie bei den Magistraten aller übrigen Städte, die dafür keine Douceurs erhalten, „res officia“ (soll Pflichtsache bedeuten). Bis alles in Ordnung ist, habe sich beregter Magistrat zu gedulden.
Und der Magistrat geduldete sich. Der ganze Bestand der Kämmereikasse wird der Frau Oberbürgermstr. Rischmüller gegen Quittung am 3. März 1778 ausgezahlt. Damit schließen die Akten in der Douceur-Angelegenheit.