Herforder Chronik (1910)/470

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Herforder Chronik (1910)
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Herforder Chronik 1910.djvu
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3. Die Stadtmauer muß durch abstechung des Erdreichs nicht am fundamento geschwächet werden, sondern Käufer müssen solches nach der Seite in statu quo (im alten Zustande) lassen.

4. Die Stadt Mauern behält die Stadt zur reparition (fälschlich für reparation = Ausbesserung), was aber am Walle oder Mauerwerck, an der Grabenseite, fehlet, bleibt dem Käufer zur alleinigen Last, ohne daß die Stadt dazu auf einige (d. i. auf irgendeine) weise condurrire (beitrage).

5. Damit der Wall nicht gar zu inegal werde, muß ein District, so wie er verkauffet wird, entweder gantz planiret oder gantz in statu quo(im alten Stande) belassen werden.

6. Die auf dem Walle befindliche Weydebaume werden dem Commendeur zum abhauen reserviret.

7. An der Graben Seite bleibet denen Käufern der abhangende Teil des Walles (s. u.) zur graß oder sonstigen Nutzung, obschon der Wachegang das pertinens (betr. Stück) in zwey Theile theilet, um so mehr, da sich sonst keine Käufer zu den einen Theile finden würden, welche die offt kostbahre reparation (s. o.) des hangenden Walles und Mauerwerks übernehmen wollten, wenn solcher (d. i. Wall) nicht ihr Eigentum wäre.“

(Gemeint ist: Da der Wachegang, aus dem der spätere Wallspaziergang entstand, an der Wasserseite hergeht, so durchschneidet er jedes Wallstück in zwei Teile. Der zum Wasser abhängende Teil müßte den Käufern in den Kauf gegeben werden; sie würden sich sonst bedanken, mit dem gekauften oberen Teil die Verpflichtung zur Ausbesserung des hängenden Teiles zu übernehmen):

Hisce praesuppositis et publicatis (d. i. nach solcher vorausgeschickten Bekanntmachung) ist der Anfang am Lübberthor gemacht (nämlich mit der Versteigerung) und wurde der Wall vorgenommen.

1. vom Lübberthore nach dem Steinthore: und zwar vom Thore bis an das erste rondeel[1], wo der abstich (?) befindlich und ist plus licitans (Meistbietender) geblieben Bernhard Siveke (auf dem Neuen Markt) 152 Taler.

2. Von Rondeel inkl. bis an die Gegend des Bärenstalls[2] an den daselbst befindlichen Aufwurff: plus licitans Bade (Radewig, A. Stedefeder) 82 „

3. Von den aufwurff bey den Bärenstall bis an die Brücke vorbey, an der Prinzessin Lusthaus[3], wobey ein Theil des

Summa 234 Taler.

  1. Halbrunder mit Mauerwerk umkleideter Erdaufwurf, Bastion.
  2. Alter Festungsturm, stand zwischen der Wallbrücke und der Bürgerschule am Wilhelmsplatz.
  3. Der Garten der Prinzessin Henriette Amalie von Anhalt-Dessau reichte von ihrem Hause (Gebr. Westfeld) bis an die Stadtmauer. Sein letzter Teil ist jetzt im Besitze von Kommerzienrat Boöckelmann. Gleich hinter dem städtischen Elektrizitätswerk stand an der Werre der Prinzessin Lusthaus (d. i. Gartenhaus),