Herforder Chronik (1910)/467

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Herforder Chronik (1910)
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seiner Einnahmen, die unter dem sparsamen König Friedrich Wilhelm I. nicht berühmt sein mochten, hatte v. Lehwaldt den König gebeten, ihm die Benutzung der Herforder Stadtwälle zu überlassen. Der König kam diesem Gesuch um so lieber entgegen, als er damit dem ihm werten Offizier eine Gnade erweisen konnte, ohne einen Pfennig Kosten davon zu haben.

Begreiflich erregte das Verfahren des Königs bei den Besitzern der Wälle, den Herfordern, unwilliges Aufsehen, allein „raisonieren“ gab's bei diesem König nicht. Man beruhigte sich indessen mit dem Gedanken, es möchte diese dem Kommandeur erwiesene grace (Gnade) nur ein „beneficium personalissimum“ des v. Lehwaldt, d. h. eine lediglich der Person des v. Lehwaldt zugewandte Wohltat darstellen.

Wie steigerte sich aber der Unwille der Herforder, als nach der Versetzung v. Lehwaldts die Nutzung der Wälle dem folgenden Kommandeur verblieb. In dem Bericht der Kammer vom 24. Juli 1764 an den König wird die Klage der Stadt zum Ausdruck gebracht, daß die Nutzung der Wälle der Stadt nicht zurückgegeben sei, „obwohl ihr obliege, die Mauern und Gebäude auf den Wällen in Reparatur zu erhalten. Die Stadt Herford habe mit der Stadt Bielefeld „in Absicht“ (d. h. betreffs) der Wälle (Bielefeld nutzte die Wälle) gleiches Recht; es sei also billig, daß sie die Wälle wieder erhalte.“

Während der Abwesenheit der Garnison von 1757-1763 hat wieder die Kämmerei die Wälle verpachtet und das in diesen Jahren für die Wallnutzungen u. dgl. eingekommene Quantum von 1147 Tlr. 4 Gr. ist bei ihr in Einnahme und Ausgabe gekommen. Das Vergnügen dauerte aber nicht lange, denn seit 1763, also seit der Rückkehr der Garnison aus dem siebenjährigen Kriege, hatte der Major v. Meihers die Nutzung wieder „angemaßet“, und der Stadt entging diese Einnahmequelle aufs neue. Mit Rücksicht auf die ungünstige Finanzlage der Stadt richtete die Kammer an König Friedrich II. die Bitte, in die Übergabe der Wälle an die Stadt zu willigen. Da in Herford Mangel an Gartenland sei, würden die Herforder, sobald die Wallstücke zum Verkauf kämen, gewiß schnell zugreifen und die Teile „auf das Beste bezahlen“. Auf diese Weise „wird aus den Wällen ein Quantum von 3505 Tlr. aufkommen“. Die Wachthäuser, die oben auf dem Walle stehen, könnten in die Stadt an die Mauern gesetzt werden.

In seinem Spezialbefehl vom 14. Aug. 1764 „approbirt“ (genehmigt) der König den Wallverkauf, wünscht aber, daß zuvor der Regimentskommandeur v. Mosell in Bielefeld dem Herforder Magistrat seine Ansicht unterbreite. v. Mosell schreibt nun u. 21. November 1764 aus Bielefeld, er sei auf alle Weise geneigt, der Stadt Vorhaben zu unterstützen. „Weil aber,“ so fährt er wörtlich fort, „auf der andern Seite die conservation (Erhaltung) der Garnison und die Verhütung der desertion (Fahnenflucht) in Erwägung gezogen werden muß, daß diesem stark eingerissenen Übel so viel als möglich Widerstand geleistet und den Soldaten die Gelegenheit zu echappiren (entkommen) immer mehr und mehr abgeschnitten werde, welche desertion aber um so viel