Herforder Chronik (1910)/393
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1757
Ferner wird von der Kriegs- und Domänen-Kammer zu Minden unterm 15. verordnet, daß sich der Herforder Magistrat bis auf weitere Verordnung in seinen Schriften der Adresse „An des Königs von Preußen Majestät“ zu enthalten und seine Schriften an die Minden - Ravensbergische Regierung zu adressieren habe.
Aber noch Schlimmeres steht bevor.
Am 31. August sendet der mit der Verwaltung der Königlichen (französischen) Einkünfte in den eroberten Ländern beauftragte Commissaire de la Porte ein Schreiben, das wir in Fragen und Antworten wörtlich wiedergeben, weil wir darin mancherlei Aufschlüsse über unser städtisches Leben in damaliger Zeit finden. Daß die deutschen Antworten auf die von der französischen Spürnase gestellten Fragen, wie uns scheinen will, im allgemeinen verdrossen und in äußerster Knappheit erfolgen, darf uns nicht wundernehmen. Doch hat diese Knappheit für uns den Vorteil, daß wir die gemachten Angaben übersichtlich haben. An der französischen Rechtschreibung ist nichts geändert. De la Porte bittet nun höflich aber mit aller Entschiedenheit, ihm unverzüglich über das ihm Wissenswerte Auskunft zu geben:
1. D'ou ressortit cette ville, c'est à dire d'ou elle depned?
(Die Stadt hängt ab) in Justizsachen von dem Kammergericht in Berlin, in Oekonomie- und Polizeisachen von der Mindischen Kriegs- und Domänen-Kammer.
2. Quels sont les lieux, villages et hameaux dependans de cette ville?
Die Stadt hat keine Dorfschaften unter sich, außer den Berg nahe vor der Stadt, woselbst sich 28 nummerierte Häuser befinden, imgleichen rings um die Stadt 10 Bauern, die man Bäumer nennt und außerdem noch 5 Kossäten, Neuwohner genannt, ferner noch 4 Häuser vor dem Mindertor, wovon eins dem Herrn v. Westphalen gehört, und eine Mühle (Wehmühle).
3. Comment le magistrat est composé, et le nom de ceux qui sont actuellement en charge?
(Wir ziehen in Antwort 3, der besseren Übersichtlichkeit wegen, zugleich die Beantwortung von zwei anderen Fragen über die Besoldung.)
Der Magistrat bestehet aus 9 Personen:
a) Kriegsrath und Oberbürgermstr. Haevermann, der das Direktorium in Justiz, Polizei, Ökonomie und allen anderen Sachen hat. Sein Gehalt beträgt 175 Thlr.
b) Bürgermstr. und Camerarius Middelkamp, der dem Oberbgmstr. assistirt und specialiter die Polizei unter sich, auch als Camerarius die Berechnung der Stadt-Intraden (Einkünfte) hat. Gehalt als Bgmstr. 150 Thlr, als Camerar 110 Thlr.
o) Regierungsrath und Bürgermstr. Stolterfoth, der zugleich Postmeister ist, bei dem Polizeiwesen assistirt und die Holzpflanzungen