Herforder Chronik (1910)/336

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Herforder Chronik (1910)
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Es ist bisher so viel von den Herforder Ratsherren die Rede gewesen und wird es auch noch ferner sein, daß es gestattet sein mag, dem geneigten Leser diese Herren im Bilde vorzustellen.

In der Unmasse der Herforder Schriftdenkmäler älterer Zeit sind nur zwei Abbildungen von Herfordern zu finden, beide sind Bilder von Ratsherren. Das ältere, etwa von 1300 stammend, ist dem Herforder Rechtsbuche vorgesetzt [1]. Wir sehen die Ratleute auf dem Rathause in lebhafter Beratung begriffen um einen Tisch versammelt. Sie sind mit der farbigen Kogel bekleidet, welche wie eine Kapuze über den Kopf gezogen wurde und in einem lang herabhängenden Zipfel über den Rücken fiel. Das andere im Jahre 1600 gemalte Bild von 20 cm Höhe, dagegen 11/2 m Länge stellt eine Grenzbesichtigung durch Herforder Ratsherren auf der Herforder Heide dar [2]. Auf der rechten Seite stehen lippische Bauern, die sich wegen Grenzverletzung verantworten müssen, links drei Ratsherren und der Bürgermeister zu Pferde, außerdem Stadtdiener mit Spießen, ein Protokollführer und zwei Männer, welche mit einem Fadenmaß Messungen vornehmen.

Die Tracht der Ratsherren, die sog. spanische, bestand aus dem dunkeln Unterzeuge, dem schwarzen Mantel, dem weißen Kragen und schwarzen Spitzhut. Der Degen an der Seite vervollständigte das Bild eines freigeborenen Bürgers.

In dieser Tracht erschienen die Herren in den Sitzungen bis ins 18. Jahrhundert. Erst 1721 ist dieser Zwang aufgehoben; sie durften fernerhin „mit Kleidern von beliebter Farbe, wie auch mit Degen und Stock zu Rathause gehen“, wie Storch erzählt.


1650.

Etwa zweihundert Jahre waren seit der letzten Verfassungsänderung verstrichen, die inneren Einrichtungen der Stadt waren weiter ausgebildet und fähig gemacht worden, zu größerer Entwicklung der Tätigkeit und Selbständigkeit zu führen.

Die beiden zwischen Kurfürst Friedrich Wilhelm und der Stadt Herford geschlossenen Verträge von 1647 und 1650 enthalten die grundlegenden Bestimmungen über Herfords fernere Verfassung und Verwaltung.

Beide waren im ganzen einfacher - zählte doch die Bevölkerung Herfords damals höchstens 3000 Seelen -, ist aber unserer heutigen in vielen Stücken ähnlich.

Die Verwaltung lag in den Händen zweier Körperschaften, des „Rates“ und der „Gemeinheit“.

Der Rat, nach altem Herkommen immer noch „Bürgermeister, Schöffen und Rat“ betitelt, der erste Stand, zählte 20 Personen, die wie früher aus

  1. Siehe Abbildung im Anhange.
  2. Siehe Abbildung „Schnatgang“.