Herforder Chronik (1910)/307

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Herforder Chronik (1910)
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Herforder Chronik 1910.djvu
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sein, daß sie an ihm einen gnädigen Landesvater finden würden. (Aus Anton Fürstenau«: Kurtzer, jedoch usw.) Auf den Befehl des Kurfürsten hin hatte v. Eller alle Vorbereitungen zu der Überrumpelung (Handstreich) der Stadt getroffen, besonders seine Truppen und das Aufgebot des Landvolks in der Nacht vom 29. auf den 30. August 1647 unauffällig nahe an die Stadt herangeschoben. Außerdem hatte er den Amtmann zu Enger, Otto Consbruch, veranlaßt, am Abend zuvor seinen Jäger in die Stadt zu schicken, der in dem Anschlage eine Rolle spielen sollte.

In der Morgenfrühe des 30. August erschien dann dieser Jäger mit einem auf einen Karren geladenen Jagdnetze und verlangte von dem Torwächter hinausgelassen zu werden. Der ließ die Zugbrücke herunter, als aber der Karren darüber hinwegfuhr, rutschte „zubereiteter Massen“ daß Netz von dem Karren. Das Wiederaufladen des umfangreichen Netzes mag nicht ohne Geschrei abgegangen sein, und das war für die außerhalb des Tores im Versteck liegenden Soldaten und Bauern das Zeichen, hervorzubrechen und in die Stadt einzudringen.

So erzählt Storch, doch Anton Fürstenau a. a. O. stellt den Einfall anders dar:

„Freitag morgens den 20. huius (d. i. August a. St.), da die Gemeine Bürgerschafft mit Einärndung der Feld-Früchten geschäfftig gewesen, (ergänze sind) einige Churfürstl. Brandenburg. Soldaten zu Roß vnd Fuß nebenst etlichen Landtvolck in diese Stadt eingefallen ...“

Besser als jene Storchsche Jagdgeschichte stimmt letztere Darstellung mit unserm Chronisten überein, da er schreibt:

„Anno 1647 den 20/30 Augusto hatt der Durchlauchtigste Fürst vnd Herr, Herr Friedrich Wilhelm, Marggraff zu Brandenburg, des heil. Röm. Reichs Ertz-Kämmerer vnd Churfürst usw. sich der Stadt Herforden durch eine entreprise (Anschlag) in der Morgenzeitt bey eröffnung der Stadt Thore durch einen vnvermutlichen einfall ermechtigt, mit Land- vnd Kriegsvolck durch Ritter Eller eingenommen, starck besetzt vnd sein bey diesem einfall eilff Persohnen bürgerlichen Standes todt geblieben, auch viell Bürgerhäuser item (dgl.) das Rhathaus ganz geplündert vnd archivum (Urkundensammlung) weggenommen, folgends die arme Bürgerschafft disarmirt [1] (entwaffnet) vnd in groß Jammer vnd Drangsahl gesetzt worden.“

Rose und nach ihm Hölscher berichten, daß bei jenem ersten Handgemenge ein Bürgermeister Korbmacher geblieben sei, aber weder die älteren Schriftsteller Fürstenau und Schliepstein, noch unser Chronist geben irgendwelche Andeutung darüber. In dem Repertorium der im Königl. Staatsarchiv zu Münster untergebrachten

  1. Die Wegnahme von Wehr und Waffen, des Zeichens ihrer Freiheit, mag den Bürgern ganz besonders empfindlich gewesen sein, denn durch die Entwaffnung wurden sie Untertanen eines Eroberers.