Herforder Chronik (1910)/262
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Kränklich und einsam stand jetzt die fürstliche Frau, denn auch mit der großen Menge verbanden sie keine Beziehungen mehr. Von Natur wohl nicht mit großer Tatkraft ausgerüstet, zum Widerstande gegen die Angriffe auf ihre Rechte zu schwach, erlahmte ihre Seele und verlor das Gleichgewicht. Von diesem Gesichtspunkte erklären wir es uns, daß sie den für Herford folgenschweren Schritt (20. Mai 1547) tat, alle ihre Hoheitsrechte über die Stadt dem Landesherrn, Herzog Wilhelm von Jülich, zu übertragen.
Die Stadt erfuhr erst später davon; sie war weder von dem Herzog, noch von der Äbtissin benachrichtigt worden. Die kaiserliche Bestätigung der Cession erfolgte am 12. März 1557. Die Bürgerschaft war dem Herzog geneigt, er hatte der Stadt mehrfach seine Huld bewiesen, und weil er Protestant war, glaubte sie unter seinem Schutz in ihrem jetzigen Glaubensstande ungestört verbleiben zu können. Wie schwer es ihr aber wurde, die bisher aufrecht erhaltene Selbständigkeit aufzugeben, erhellt aus den lange Zeit darüber geführten Verhandlungen, die mit der Zusicherung endeten, daß die Stadt an ihren Rechten und Privilegien keine Einbuße erleiden sollte. Am 19. Oktober schritt man dazu, als Abschluß der Verhandlungen die gegenseitigen Eide zu leisten, in derselben Art, wie es früher bei jeder neuen Äbtissin geschah.
1. Eyd der von Hervorden. „Wir Burgemeister, Scheffen, Rhat undt gemeine Burgerschafft der beyden alten undt newen Statt Hervorben, Geloben undt schweren vor Vnß und Vnsere Nachkommen, nu hinfuhrten (hinfort) dem Durchlauchtigen Hochgeborenen Fürsten undt Herren, Herren Wilhelmen Hertzogen zu Gulich Cleve undt Bergh, Graven zu der Marck undt Ravenßbergh, Herr zu Ravenstein usw. Vnsern gnedigen Herren, seiner F. G. Erben undt Nachkommen, Graven zu Ravenßbergh undt der Statt Hervorden, trew undt holdt zu sein, seiner F. G. argst (vor Schaden) zu warnen, undt bestes nach allem unseren vermögen zu beforderen, Undt vns sonst in allen billigen sachen gegen seiner F. G. als trewen Vnterthanen zu thun gebuert, gehorsamblich zu halten, Alß Vns Godt helff vnd sein Heyliges Evangelium.“
Im Namen des Herzogs schwuren die abgesandten Räte, „daß sein F. G. ... Burgemeister, Scheffen, Rhadt und gemeine Burgerschafft bey der alten vndt newen Statt Hervorden, bey allen alten, billigen guten gewonheiten, sitten, privilegien undt gerechtigkeiten lassen soll. Alß Vns Godt helff vndt sein Heyl. Evangelium. Amen“.
Darauf schüttelten sich alle Beteiligten die Hände, gingen einmütig in die Münsterkirche, „da man dann in der gantzen Statt mit allen Klocken geleut, vndt das Tedeum laudamus mit Christlicher andacht zu lob des Allmechtigen gesungen“. Nach beendigter Predigt haben die Herren eine Mahlzeit in Melchior Kerkmans Behausung richten lassen, woran teilnahmen:
1. Von den herzoglichen Räten fehlten die Herren Scholer und Blumenthal, weil sie „nit woll zu paß gewesen“, dagegen erschienen „Mathias von Aldenbouckum Drost zu Ravenßbergh, Sparrenbergh undt Huerde. Henrich Korff genant Schmysingh Drost zu Vlotho.