Herforder Chronik (1910)/211
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Rose ergänzt folgendermaßen:
- MCCCLXXXX
- Abdonio junctis tribus et sex (diebus)
- est quod pons iste
- compleretur. Laus tibi Christe.
Müßte besser heißen completus. (?)
Rose legt die Vollendung der Brücke auf den 8. August 1290 statt 1390.
3.
Die Neustadt.
Entstehung.
Das Herforder Rechtsbuch berichtet im 51. Kapitel:
- „Von der Neustadt ist zu merken: Sie ist auf dem Grund und Boden des Hofes Libbere erbaut, den die von Quernheim von unserer Frau Äbtissin zu Lehen trugen.“
Bestimmter äußert sich die Gründliche Deduktion S. 8:
- „Die Newe Stadt Hervorden ist von Engelberten Ertzbischoffen zu Cöllen undt der Aebtissinnen Gertrude Anno 1224 auf des Stiffts eigenthümblichen grundt, welchen die von Querenheim von der Fraw Aebtissin zu lehen tragen, erbawet worden.“
Aus beiden Notizen geht hervor, daß die Neustadt ganz im Gegensatz zu der allmählich gewordenen Altstadt eine Gründung zu nennen ist, aber nicht, wie das Rechtsbuch behauptet, „auf dem Grund und Boden des Hofes Libbere“, sondern im Anschluß an die Altstadt auf dem Gebiet, das von der Borwerre nördlich bis zu dem die Stadt umfließenden Werrearm liegt. Der Oberhof Libbere hat ursprünglich zwischen Mindener und Löhner (Eimter) Landstraße gelegen. Er besaß eine Mühle, die wedemolen, an der Werre, und seine Unterhöfe zogen sich den Berg hinan über Schwarzenmoor bis nach Exter hin (s. Hebeliste S. 78).
Wichtige Gründe, bei denen höhere Sicherheit und Bequemlichkeit mitgesprochen haben werden, waren die Veranlassung gewesen, daß der Oberhof mit seinen Dienstleuten in die Stadt verlegt wurde, dahin, wo jetzt die Neustadt ist. Der Hof Libbere muß dort schon Ansiedler vorgefunden haben, die in der Altstadt keine Aufnahme gefunden hatten, und zwar im Zuge der heutigen