Herforder Chronik (1910)/186

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Herforder Chronik (1910)
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eine bloße Rekonziliation [1] gewesen sei, der neu geweihte Gottesacker also schon früher und namentlich vor 1350 als solcher gedient habe. Auf diesem Kirchhofe südlich der Kirche stand nach Osten hin das abteiliche Hospital S. Catharinae oder novum opus oder, wie oben unter IIb schon erwähnt ist, wahrscheinlich auch die S. Katharinen-Kapelle vor ihrer Einziehung in die Ringmauer der Kirche. Auch wird man umliegend die Wohnungen eines Teils der vier Hebdomadarien (Kapitelherren) und der zahlreichen niederen männlichen Geistlichkeit des Stifts suchen müssen, die schon des Anstands wegen von dem die Nordseite der Kirche einnehmenden Wohnungsräumen der weiblichen Stiftsangehörigen einigermaßen getrennt liegen mußten. Der übrige Teil der männlichen Geistlichen wohnte zerstreut in der Stadt. Später im 16. Jahrhundert mag auch wohl auf und an dem Kirchhofe das eine oder andere Wohnhaus erbaut worden sein. In der Urkunde der Äbtissin Anna von Limburg vom 9. Mai 1555 - M. K. A. Nr. 54 - wird über die Hälfte des der Münsterkirchenstruktur gehörigen Hauses „up dem Kerkhove“ verfügt, dessen andere Hälfte „Kloßmaker organista“ bewohnt.

V. Die nächste Umgebung des Stifts.

Die Abtei war in den ersten Jahrhunderten ihres Bestehens vollständig mit einer Mauer umgeben; so erheischte es die Sicherheit, das Gebot einer gewissen Abgeschiedenheit von der Welt und die Sitte. Die Bulle Papst Adrians vom Jahre 1154 - bei Schaten, Ann. Pad. z. Jahre 1154 - verordnet im Hinblick auf die Anmaßungen und Gewaltätigkeiten der Dienstmannschaft damaliger Zeit wörtlich:

„Wir verordnen, daß innerhalb der Ringmauer (ambitus muri) des gedachten Herforder Münsters kein Geistlicher oder Laie zu irgendeiner Zeit eine Wohnung kraft Eigentums- oder Lehns-Rechte habe, daß vielmehr der ganze Bezirk zur Benutzung und zur Wohnung der Äbtissin, der Schwestern und anderer geistlichen Frauen offen bleibe.“

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war die Mauer verschwunden, die Sitten hatten sich gelockert, das Leben der Stiftsbewohner war weit weltlicher geworden, die umgebende Stadt gewahrte in ihrem freundlichen Verhältnisse zur Abtei, in ihrer angelobten Schutzpflicht und in ihrer Kraft ausreichende Sicherheit gegen die seltener werdenden Anfälle fehdelustiger Nachbarn. Deshalb spricht schon der lateinische Pergamentauszug aus dem abteilichen Lagerbuche, der in der Kompr. Pr.-Sache im Jahre 1626 sub Nr. 2 Transsumt vorgelegt worden, und spätestens aus dem Jahre 1500 herrührt, von der Freiheit des Stifts, welche früher mit einer Mauer umgeben war (immunitas quae cincta fuit muro).

Der von der Umfassungsmauer eingeschlossene oder eingeschlossen gewesene Raum wurde die „Binnenborg“ genannt. Um ihn herum zog sich der auch

  1. Neuweihe.