Herforder Chronik (1910)/178

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Herforder Chronik (1910)
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Als nach der Reformation auch Damen helvetischer (reformierter) Konfession auf den abteilichen Stuhl erhoben wurden, die in der lutherischen Münsterkirche den Gottesdienst nicht feiern mochten, verwandelte sich die Kapelle in die reformierte Hofkapelle der Äbtissin. Dies geschah durch die Äbtissin Elisabeth Luise von der Pfalz (1649 bis 1667), die denn auch in der Gruft beigesetzt worden ist. Die Äbtissin Johanna Charlotte von Brandenburg ließ dieses Gebäude wegen Baufälligkeit im Jahre 1735 abtragen und an seine Stelle mit Beibehaltung der Gruft die noch jetzt stehende reformierte Kirche erbauen, die vor einigen Jahren nach der Westseite hin einen Vorbau erhalten hat.

Solange die alte deutsche Gerichtsverfassung im Schwange war, wurde an dem Eingänge der Kapelle öffentlich und unter freiem Himmel das abteiliche Gericht gehegt. (Vergl. Urkunde in den Comprom. Akten, Transsumt[1] Nr. 21 aus dem abteilichen Archiv.)

       2. Die Kapelle S. Antonii, belegen an der Nordseite der Kirche, mehr östlich und wahrscheinlich mit letzterer durch den Kreuzgang in Verbindung. Sie war um 1470 von dem Priester Winand Becker, genannt Vertynner, aus seinem Vermögen erbaut und dotiert und unter die Fürsorge und Pflege des Bäckeramtes gestellt (Urkunde vom Jahre 1472 im Archiv der Stadt Herford Nr. 342). Rektor derselben war im Jahre 1515 Heinrich Wißmann (Urkunde daselbst Nr. 418). Jetzt existiert sie nicht mehr, es erhellt aber nicht, wann und aus welcher Veranlassung sie abgebrochen worden. In den 40er Jahren des vorigen (18.) Jahrhunderts muß sie noch bestanden haben; Hagedorn, der die Sachlage aus eigener Anschauung kannte, bezeichnet sie als noch vorhanden. Über ihre Größe, Bauart usw. findet sich keine Nachricht.

       3. Die Kapelle S. Annae, aviae Salvatoris, kommt nur einmal in einer Urkunde des Münsterkirchenarchivs (Nr. 48) im Jahre 1514 vor. Sonst ist von ihr nichts bekannt. Ihre Lage wird in der Urkunde mit den Worten bezeichnet: in ambitu coemeterii eccl. S. Pusinnae virginis, woraus zu schließen ist, daß sie ebenfalls am Kreuzgange an der Nordseite der Kirche gelegen hatte. Wann und wie sie eingegangen, läßt sich nicht bestimmen.

Randbemerkung von Hoffbauer. Nach späteren Ermittelungen hat m. E. die Kapelle S. Annae nicht an der Nordseite der Kirche, sondern in ambitu coemeterii südlich von der Kirche gelegen, an der Südwestseite, ungefähr wo jetzt die Organistenwohnung steht.

Die drei übrigen Kapellen waren an der Südseite der Kirche eingerichtet, sämtlich in Vorbauten, von denen zwei in der Form von Quergewölben an das Schiff resp. an das Chor angebaut sind. Diese seit der Reformation zum besonderen Gottesdienste bestimmten Lokalien ebenfalls eingegangener Kapellen waren:

       4. Die Kapelle S. Trinitatis in dem kleinen Vorbau an der südwestlichen Ecke der Kirche unter dem Turm, jetzt als Vorhaus zum gewöhnlichen Eingange der Kirche benutzt. Sie diente zu den gemeinsamen Andachten der im Jahre 1369

  1. Beglaubigte Abschrift.