Herforder Chronik (1910)/176

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Herforder Chronik (1910)
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Grenze bis an die abteiliche Mühle zwischen den Städten, umfaßt das Mühlengericht (s. o.) und endigt bei der Marktkirche, „davon der Anfang gemacht“.

Im städtischen Museum befindet sich eine handschriftliche Abhandlung „Zur Geschichte der kirchlichen Gebäude des Stifts Herford“, im Jahre 1857 vom Herforder Gerichtsrat Wilhelm Hoffbauer verfaßt, der sich schon früher durch seine in der Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde Westfalens veröffentlichten „Studien zur älteren Geschichte der Abtei Herford“ rühmlichst bekannt gemacht hat.

Die ersterwähnte Abhandlung ist unseres Wissens nicht im Druck erschienen - Hoffbauer starb 1860 - und um seine gründliche Arbeit nicht im Verborgenen zu lassen, anderseits das Gedächtnis des um die Geschichte Herfords verdienten Forschers auch an dieser Stelle zu ehren, schien es uns richtig, das Ergebnis seiner Forschungen hier nicht im Auszuge, sondern, allerdings mit Fortlassung der geschichtlichen Einleitung, unverändert und unverkürzt herauszugeben.

Zur Geschichte der kirchlichen Gebäude des Stifts Herford.

(Msc. von Gerichtsrat Hoffbauer.)

I. Die Kirche selbst[1] (S. Gotesda).

„Die Tatsache, daß seit jener Zeit (Anfang des 11. Jahrhunderts) nirgend von einer Zerstörung der damals im Bau begriffenen Kirche durch Brand oder andere Ereignisse berichtet wird, läßt, neben dem Baustil, mit Zuverlässigkeit schließen, daß die noch heute stehende Kirche etwa dieselbe sei, welche man im Anfange des 11. oder auch gegen Ende des 10. Jahrhunderts gegründet hatte.

Über das Fortschreiten des Baues, über die dabei vorgefallenen Ereignisse und tätig gewesenen Personen usw. findet sich keine Nachricht. Die erste Notiz wieder, welche die Chroniken bringen, ist die, daß die Kirche unter der Äbtissin Pinnosa im Jahre 1282 vollendet worden sei. Dies ist im allgemeinen auch sonst wahrscheinlich; nur wird die Jahreszahl mindestens auf 1278 zurückzusetzen sein, weil als Nachfolgerin der Pinnosa - vorkommend in Urkunden von 1265, 1268, 1276 - schon im Jahre 1279 die Äbtissin Mechtild II, ausdrücklich erwähnt wird.

In welchem Umfange die Kirche in jener Zeit vollendet worden, läßt sich nicht ersehen; das Werk wird aber jedenfalls in der Ausdehnung des ursprünglichen Bauplans gegen Ende des 13. Jahrhunderts ausgeführt gewesen sein müssen, indem in einer Urkunde des Rats der Altstadt Herford vom 5. Januar 1302 - im Archiv der Münsterkirche - die Münsterkirche (ecclesia nostra major) als vollendeter Bau unterstellt wird (d. h. der Altstadt untersteht).

  1. Ludorff, Tafel 18 bis 32