Herforder Chronik (1910)/155

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Herforder Chronik (1910)
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lippischen Landes, Landgraf Philipp von Hessen, ins Mittel gelegt hätte. Kurz und bündig verlangte er, die Herforder sollten die lippischen Forderungen erfüllen, widrigenfalls er mit seiner Macht Lippe zur Seite stehen würde. Der entschiedene Ton dieser Forderung brachte die Herforder zu ruhigerer Betrachtung der Sachlage. Am 11. August 1537 schickten sie die Gefangenen, welche sie neun Monate in Verwahrung gehabt hatten, zurück, ohne Bezahlung für deren Verzehr zu fordern. In diesem Nachgeben lag das stillschweigende Eingeständnis, daß die Oberhoheit und Gerichtsbarkeit in Ahmsen dem lippischen Lande und nicht der Stadt Herford zustehe.

Damit war der erste Akt des Dramas zu Ende, und die Herforder hatten sich beruhigen können, wenn mit dem Frieden die Rechnung Johanns v. Exterde beglichen gewesen wäre. Seine Auseinandersetzung mit der Stadt erfahren wir im zweiten Akte.

Johann v. Exterde hatte bis jetzt im Hintergrunde gestanden, kaum aber waren zwei Tage seit dem Friedensschluß verstrichen, als er am 13. August 1537 mit einer Klageschrift hervortrat. Er klagte darin, daß die Herforder, wahrend er „in Denste und Kriegeshendelen Römischer Kaiserlicher Majestät synes allergnedigsten Heren verreden (Kriegsdienste getan hatte) gewesen“, unter Bruch des Landfriedens ihm und den Seinigen Gewalt angetan hätten. Infolge der Gefangenschaft seiner Leute waren ihm dreiviertel Jahre hindurch deren Arbeitskräfte und ebensolange die Aufsicht über seine Güter durch die Zurückhaltung Bernds v. Exterde entzogen. Er forderte die Regierung auf, ihm bei den Herfordern Genugtuung für den erlittenen Schimpf und Hohn und Ersatz seines Schadens zu erwirken. So rasch aber, wie der ungeduldige Mann das wünschte und hoffte, ging es in jener Zeit nicht. Da mußte erst wieder viel geschrieben und verhandelt werden, bis Johann v. Exterde die Geduld ausging. Ein Kriegsmann fackelt nicht lange. Konnten ihm die Schreiber und Rate nicht zu seinem Rechte verhelfen, so wollte er selbst dazu Hand anlegen. Kurz entschlossen sagt er daher in einem Fehdebriefe vom 9. März 1540 den Herfordern den Frieden auf. Er wolle, so schreibt er darin, ihr Feind sein und ihnen allen Schaden zu Wasser und zu Lande bringen, sei es mit Raub, Mord oder Brandstiftung, allen Schaden, den Menschensinn erdenken und mit menschlicher Macht und Gottes Hilfe vollbringen kann. Er schließt mit den Worten:

„Godt Almechtig sta my by in mynen noden.“

Der Drohung läßt er die Tat auf dem Fuße folgen. Noch ehe der Fehdebrief in den Händen des Herforder Rats war, fängt er einen Herforder Bürger ab und führt ihn gefangen fort. Dieser Friedensbruch ruft natürlich einen Sturm der Entrüstung aber auch eine Flut von Verhandlungen und Beschlüssen hervor. Johann hielt sich im Gefühl seines Unrechts wohlweislich im Verborgenen; während aber die lippische Regierung und der Rat von Herford lang und breit überlegen, was zu tun sei, bricht er aus seinem Versteck hervor und hält Herforder Fuhrleute an, welche Branntwein geladen hatten. Er zerschlägt