Herforder Chronik (1910)/146

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Herforder Chronik (1910)
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Schuldigkeit an dem gemeinsamen Werke ab. Ja, für gewisse Verfehlungen hatte der wohlweise Rat die Strafe des Arbeitens an Festungswerken und Landwehr und der zwangsweisen Lieferung von Baumaterial festgesetzt.

Nicht überall an den Grenzen des Stadtgebietes war es nötig gewesen, eine Landwehr zu errichten, besonders dort nicht, wo bruchiges Land, nasse Wiesen und fließende wie stehende Gewässer hinreichend Schutz gewährten. Das Füllenbruch und die sich daran schließenden abteilichen Fischteiche, Dusdiek genannt, beim Dusdieksbäumer[1], die Werre und ihre Niederung, Masch genannt, die Aawiesen, sowie einige sumpfige Wiesenstellen bei Strothbäumer waren natürliche Schutzwehren. An allen trocken gelegenen Stellen aber wurde ein oft 10-20 m breiter Landstreifen zur Anlage einer Landwehr ausersehen. Die Stadtgemeinde hatte diesen Streifen hergegeben, an seinen beiden Seiten einen Graben ausheben und die gewonnene Erde auf den Streifen werfen lassen. Den zwischen den beiden Graben entstandenen Wall ließ sie mit Laubholz, meist Eichen, Buchen und Hainbuchen, bepflanzen. Um das für den Verteidigungszweck überflüssige Hochstreben der Bäume zu verhindern, mußten ihre Wipfel fallen. Die Stämme trieben nun in ihrem unteren Teile desto mehr Zweige, man zog das leicht erreichbare Geäst nieder, „knickte“ es, d. h. senkte es in die Erde und veranlaßte es auf diese Weise zu neuem Wachstum. Das gab schon ein schwer zu durchdringendes Hindernis, welches aber noch durch Verflechten des aufgeschossenen Gezweigs und durch Anpflanzung dornentragender Gewächse verstärkt, dichter gemacht wurde. Solche Anlage hieß Knick oder Landwehr.

Wie die Mauern und Türme der Stadt zerfallen und dem Erdboden gleich gemacht sind, so ist auch von der einstigen Landwehr nicht mehr viel zu sehen. Ein ansehnlicher Rest liegt im Stadtforst verborgen. Dem Uflerbäumer gegenüber an der anderen Seite der Ufler Landstraße beginnt sie als unscheinbarer flacher Rücken ohne Gebüsch, auf dem der Weg zum dunklen Tann führt. Dort aber tritt sie als bewaldeter und von drei Gräben begleiteter Doppelwall auf, der in der Waldeinsamkeit, ungeachtet seines Verfalls, immer noch einen Achtung gebietenden Anblick gewährt. Breit zieht sich nun die Landwehr in einem nach Westen geöffneten Bogen um die Waldschenke „Waldfrieden“ zur Förstereiche, wird hier und später von dem „Weg über den Sattel“, zuletzt von dem Bächlein „Steinsick“ durchbrochen, tritt als Einzelwall immer im Waldesdunkel in den Wolfsbruch (s. Karte der Versch.-Ver.) um bei dem hohen Baume, der ein Schild der München-Gladbacher Versicherungs-Gesellschaft trägt, zu endigen. Von hier bis zum Vlothoer-Bäumer scheint die steile Böschung des Stuckenberges als Landwehr genügt zu haben.

An einigen Stellen der Feldmark zeigt der Landmann noch Spuren des ehemaligen Landwehrgrabens, die Kunde davon ist ihm von seinen Vorfahren überliefert worden. Überall aber haftet noch an dem Gelände der Name der

  1. Dus mnd. ist die Zwei auf dem Würfel. Sch. u. L. Wb. Dusdiek wäre danach mit Zweiteich, Doppelteich zu übersetzen.