Herforder Chronik (1910)/106

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Herforder Chronik (1910)
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Von der Brandhorst[1].

Über die Brandhorst ist folgende Bemerkung eingetragen: Zur Kenntnisnahme sowohl der Gegenwärtigen wie der Nachkommen übermitteln wir durch dieses Schriftstück, daß, da zwischen Äbtissin und dem Stift zu Herford einerseits und der Frau Gisla von Vorwerk und ihrem Sohne Herebord anderseits ein Streit über die Eicheln im Walde Brandhorst bestand, diesem Streit durch den Schiedsrichter in folgender Weise ein Ende gemacht ist: Wenn die Zeit der Eicheln gekommen ist, sollen die Meier zu Hiddenhausen und Vorwerk die Weide der eigenen Schweine, welche sie in ihren eigenen Häusern aufgezogen haben (nutriverint), in demselben Walde haben; von den übrigen Schweinen aber, wenn soviel dabei herauskommt (si tantum emerserit) der Äbtissin und dem Konvent acht Solidi geben, und wenn der Gewinn über acht Solidi gestiegen ist, soll diesen genannter Meier zu Vorwerk völlig zu seinem eigenen Nutzen verwenden.

Angaben der Hebeliste den Klosterwein betreffend.

Es war, wie wir schon früher erwähnt haben, dem jungen Stift Herford eine sehr willkommene Gabe gewesen, als ihm im Jahre 868 der Kaiser Ludwig der Deutsche zwei Weinbezirke am Rhein, das heutige Arenberg bei Ehrenbreitstein und Leutesdorf bei Neuwied, mit allen Hofhaltungen und Hörigen zum Geschenk machte. Von daher hat dann das Herforder Kloster Jahrhunderte hindurch seinen Rheinwein bezogen, und was mit diesem Bezug zusammenhing, erzählt uns der Anhang der Hebeliste.

Von den Weinfuhren auf dem Wasserweges[2].

Wenn nämlich die Weinfässer des Herforder Stiftes zu Duisburg am Rhein angekommen waren, werden sie in die Schiffe verladen, um nach Leutesdorf gefahren zu werden. Die Kosten dieser Fahrt hatten Äbtissin und Stift gleichmäßig (aequanimiter) zu tragen, die Hafen- und Zollgebühren, sowie alle andern Ausgaben der nach Leutesdorf vorausgesandten Boten mußte die Äbtissin und der Meier Gottfried zu Stockum, Bauerschaft im Kirchspiel Werne, Kreis Lüdenscheid im Münsterlande, bezahlen. - Dem Koch (des Meiers?) gibt die Äbtissin 18 Denare und eine Schüssel im Werte von 8 oder 10 Denaren. - Der Meier Gottfried bekommt von ihr, vermutlich für den Vorspann, den er von seinem Gute bis Duisburg leistete, 4 Schilling weniger 3 Obuli, das sind 4 Mark weniger 30 Pfennig (4 sol. tribus obulis minus). - Dem Schiffer, der den Wein fährt, hat die Äbtissin allein 15 Schilling und 6 Denare und außerdem 1 Malter (12 Scheffel) Roggen zu entrichten.

  1. Darpe a. a. O. S. 49
  2. Nach Darpe a. a. O. S. 50.