Herforder Chronik (1910)/077
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auch den geduldigsten Leser ermüden würde. Um indessen die Art und Weise der Aufzeichnungen zu zeigen, greifen wir einige der Villikationen heraus und nennen deren Abgaben in vollem Umfange. Was die unten mitgeteilte Hauptsumme der Abgaben betrifft, die wir als Belag für unsere Behauptung von dem durch die Einnahmen erzielten Wohlstande der Abtei gezogen haben, so kann sie im ganzen auf Richtigkeit Anspruch machen, wenngleich manche unsichere Angaben in der Liste Irrtümer an Maßen und Stückzahlen nicht ausschließen; doch sind sie nicht so gewichtig, um das Gesamtbild zu beeinträchtigen. Wie schon erwähnt, ist die ganze Heberolle in lateinischer Sprache abgefaßt; nur wenige niederdeutsche Ausdrücke sind darin verstreut. Die Getreidemaße „molt, malt, malder, berg“ haben wir des leichteren Verständnisses wegen zu Scheffeln, selbstredend damaliger Zeit, umgerechnet, die Zahlmaße „stiga und malder“ durch Stückzahlen angegeben.
Nach dem Wörterbuch von Schiller und Lübben und nach Angaben der Heberolle selbst ist:
- 1 molt, malt = 1 Malter oder 12 Scheffel,
- 1 malder = 3 Scheffel (Darpe: zu ergänzen siliginis d.i. Roggen),
- 1 berg, der 20 Fuder Garben zu je 10 Stiegen enthält, zählte sonach 20 x 10 x 20 = 4000 Garben. Ausgedroschen geben sie 16 Malter + 8 Scheffel = 16 x 12 + 8 = 200 Scheffel Korn;
- 1 stiga ist eine Stiege oder 20 Stück von einerlei Art, z. B. Eier, Leinewandellen, Hühner, Garben u. dgl.
- Der Ausdruck malder als Zählmaß bedeutet 20 Stück; er ist in der Liste nur bei der Käselieferung gebraucht.
Die in der Liste angegebenen Geldabgaben beziehen sich, wie überall ausdrücklich beigefügt ist, ad vinum, d. h. auf den Wein, worunter entweder ein Beitrag zu den Kosten für anzukaufenden Wein oder für die Weinfuhren zu verstehen sein wird.
Es ist kaum nötig hervorzuheben, daß die Leistungen der einzelnen Verwaltungsbezirke (villicationes) nicht auf einmal verlangt wurden, vielmehr sich nach Jahreszeit, Ernte und wirtschaftlichen Zustanden richteten und auf bestimmte Ablieferungstermine verteilt waren. Aber ganz genau geregelt mußten sie ja sein, wenn nicht der abteiliche Wirtschaftsbetrieb in Verwirrung geraten sollte.
Die Mehrzahl der Einnahmen fiel der Äbtissin (dominae abbatissae) und dem Kloster (conventui) zu, andere dem Stabe ihrer Oberinnen, unter denen aufgezählt sind die decana, Dechantin, die Oberste, die custos, die Küsterin, die dapifera, wörtlich Speisebringerin, also wohl Aufseherin über das Küchenwesen, die celeraria, die mit Versorgung der Klosterleute mit Getränken Betraute, die portenaria, die Beschließerin und endlich die subcustos, die Unterküsterin.
Auch nahmen an den Einnahmen die Klosterhandwerker und andere Bedienstete teil, denn sie erhielten kein Geld, sondern Naturallieferungen, zu denen einzelne Höfe verpflichtet waren. Daran sind im Kloster beteiligt die Zimmerleute