Handbuch der praktischen Genealogie/389
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
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ableiten, z. B. ist es vielfach möglich, aus dem Untersuchungsbefund zu sagen, ob angeborener Schwachsinn oder eine später erworbene Geistesstörung vorliegt.
Persönliche Vorgeschichte von Krankheitserscheinungen. Jedoch macht der unverkennbare Fortschritt in der objektiven Diagnostik aus dem bloßen Befund die Erhebung der Vorgeschichte durchaus nicht überflüssig, im Gegenteil ist es notwendig, auch in dieser Beziehung eine kritische Methode herauszubilden, die dem Fortschritt der differentialdiagnostischen Erkenntnis konform ist und diese ergänzt Es handelt sich also in dem angenommenen Falle und prinzipiell darum, die Vorgeschichte der Erkrankung, die ganze persönliche Entwicklung des Patienten sowie die biologischen Beziehungen innerhalb seiner Familie möglichst vollständig zu erkennen. In vielen Fällen sind Patienten, soweit sie nicht verwirrt, gehemmt oder verblödet sind, selbst imstande, eine Reihe von Aussagen in dieser Beziehung zu machen. Man muß sich jedoch vom Standpunkt einer kritischen Quellenkunde immer vor Augen halten, daß solche Aussagen von Kranken mit größter Vorsicht aufzufassen sind und in jedem Fall erst nachgeprüft werden müssen. Ein häufiger Fehler, den man bei den im psychiatrischen Fach nicht Bewanderten trifft, besteht darin, daß an Aussagen, die mit Besonnenheit und Ruhe gemacht werden, in der Regel nicht gezweifelt wird, während die psychiatrische Erfahrung lehrt, daß sie trotz dieser scheinbaren Zuverlässigkeit völlig falsch sein können. Dies gilt besonders für die Aussagen der mit Wahnideen behafteten Kranken, die häufig mitten in ganz richtigen Aussagen über ihr Vorleben völlig falsche, auf Wahnideen beruhende Angaben machen, die dann leicht geglaubt werden, weil die gesamten Äußerungen besonnen und vernünftig erscheinen, besonders wenn ihre Wahnideen innerhalb der Grenze der Möglichkeit liegen.
Andere Beispiele dieser Art bilden Fälle mit tatsächlichen Erinnerungslücken, die in der öfter beobachteten Weise durch Assoziationen und Konfabulationen ausgefüllt werden, so daß der Tatbestand der Erinnerungslosigkeit verhüllt wird. Ferner finden sich solche falsche Aussagen über die Vorgeschichte oft bei Schwachsinnigen und besonders bei psychogenen Neurosen (Hysterie), wobei völlig unrichtige Aussagen vorkommen und gelegentlich auch Sachverständige zuerst täuschen können. Es bedarf also jedenfalls die Aussage von Kranken besonders auch über ihre familiäre Vorgeschichte im höchsten Grade der methodischen Nachprüfung.
Familiäre Vorgeschichte von Krankheitserscheinungen. In der klinischen Praxis wird man zunächst immer versuchen, über die Vorgänge, die zu der Aufnahme in die Anstalt geführt haben, durch Vernehmung der betreffenden Personen, die den Ereignissen beigewohnt haben, Klarheit zu gewinnen und im Anschluß daran Mitteilungen über die ganze Vorgeschichte und die Familienverhältnisse zu erlangen. Hierbei sind in der Regel die Angehörigen die Berichterstatter. Jedenfalls muß prinzipiell verlangt werden, daß von dem untersuchenden Arzt die besondere Quelle, aus der bestimmte Mitteilungen stammen, namhaft gemacht werde, und daß methodisch die von bestimmten zu nennenden Personen erhaltenen Angaben von der eigenen Erfahrung und dem Untersuchungsbefund des Arztes getrennt