Handbuch der praktischen Genealogie/374

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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er mit gewissen Ausdrücken decken will, abweichend von seinen Vorgängern bestimmt, so wenig ersprießlich ist das für diejenigen, die von den vorgetragenen Ansichten Kenntnis nehmen wollen. Deshalb ist es zweckdienlicher, die Worte Sozialwissenschaft und Soziologie nicht als gleichbedeutend zu betrachten, sondern mit Sozialwissenschaft, wofür allenfalls auch deutsch „Gesellschaftswissenschaft“ gesagt werden kann, den allgemeineren, mit Soziologie den engeren Begriff zu verbinden. Während es, wie oben gezeigt, viele Sozialwissenschaften gibt, ist nur eine Soziologie denkbar, gerade so wie sich nur von einer Volkswirtschaftslehre sprechen läßt.

      Worin das Wesen einer Sozialwissenschaft besteht, wurde schon oben auseinander gesetzt, aber wie sich die Soziologie zur Gesamtheit der Sozialwissenschaften verhält, bedarf noch der Erläuterung. Dabei können wir uns Ratzenhofer als Führer anvertrauen und finden auch bei Eleutheropulos brauchbare Gedanken. Die verschiedenen Sozialwissenschaften sind weit ausgestaltet, so daß die von der Systematik der Wissenschaften einer jeden von ihnen vorgeschriebene Arbeitsleistung, nämlich die, das organisierte Zusammensein der Menschen nach einer bestimmten Seite hin zu erforschen, im einzelnen zurücktritt. Deswegen aber erwies es sich als notwendig, von einem höheren einheitlichen Standpunkte aus die von den verschiedenen Sozialwissenschaften gewonnenen Ergebnisse zueinander in Beziehung zu setzen, organisch zu verbinden und so den Ursprung und die Entwicklung des organisierten Zusammenseins der Menschen samt den Bedingungen und Gesetzen, denen es unterworfen ist, sowie die möglichen und tatsächlichen Formen des Zusammenseins zu erforschen. So entstand die Sonderwissenschaft Soziologie, und zwar zunächst im Gegensatz zu älteren Sozialwissenschaften, vor allem zur Rechts- und Staatsphilosophie. Überzeugend hat das zwischen der Soziologie und diesen Wissenszweigen bestehende Verhältnis Eleutheropulos dargelegt und den Beweis erbracht, daß die Soziologie eine für jene notwendige Wissenschaft darstellt, da es eine philosophische Rechts- und Staatslehre „als Forschung mit dem Zwecke, sich über Idee und Wesen des Rechtes und Staates klar zu werden“, wissenschaftlich nicht geben könne. Der Staat stelle ja nur eine besondere Form menschlicher Wechselbeziehungen dar, und wenn diese begriffen werden solle, sei es unerläßlich, alle vorhandenen und möglichen Formen menschlicher Wechselbeziehungen unter die Lupe zu nehmen.

      Grundsätzlich genau dasselbe läßt sich über die Beziehungen zwischen Soziologie und Genealogie sagen, nur gilt es die Grundanschauungen der zwei innerhalb der Soziologie bestehenden Hauptrichtungen auseinander zu halten. Die ältere Richtung, die organizistische, deren Hauptvertreter Spencer, Schäffle und Lilienfeld sind,[1] betrachtet das Gesellschaftsleben als einen biologischen Vorgang, die Gesellschaft als einen Teil der Natur; die


  1. Auf neuer streng naturwissenschaftlicher Grundlage hat Johannes Unold in seinem Buche Organische und soziale Lebensgesetze (Leipzig 1906) die Gedanken wieder aufgenommen.