Handbuch der praktischen Genealogie/011

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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Erscheinens und auch die Vornamen des Verfassers an. Nicht selten sind auch unter anscheinend seltenen Familiennamen mehr Schriftsteller vertreten als man annimmt. Also notiere man wenigstens die Anfangsbuchstaben der Vornamen, z. B. H., wenn man nicht weiß, ob der Verfasser Heinrich oder Hermann heißt. Der Titel des Buches ist dem genauen Wortlaut nach anzugeben. Wenn man diesen nicht weiß, so empfiehlt es sich, die Unwissenheit besonders anzugeben; eine gefällige Bibliotheksverwaltung wird einer höflichen Bitte, die Ungenauigkeit richtig zu stellen, zu entsprechen suchen. Wesentlich für die Genauigkeit des Titels ist namentlich, daß das Schlagwort, das für die alphabetischen Zettelkataloge der Bibliotheken maßgebend ist, nicht etwa fehlt.[1]

      Bei umfangreicheren familiengeschichtlichen Arbeiten ist es, wenn man nicht eine große Bibliothek am Wohnort benutzen kann, sehr zu empfehlen, eine Zeitlang die Reise nach einem solchen aufzuwenden. Durch persönlichen Verkehr kann man alsdann am Bibliotheksort in kurzer Zeit viel mehr erreichen, als durch weit längeres Hin- und Herschreiben von Ort zu Ort. Auch versuche man gegebenenfalls die Erlaubnis zur Benutzung der Repertorien und Zettelkataloge zu erlangen. Man kann dann leicht in die Lage kommen, die gedruckten Literaturnachweise zu ergänzen und familiengeschichtliche Seltenheiten zu finden. Man versäume auch nicht, sich um die handschriftlichen Schätze zu kümmern, die neben den gedruckten Büchern auf einer Bibliothek verwahrt werden.[2]

Fälschungen von Büchertiteln

      Büchertitel wurden erfunden, um familiengeschichtliche Fälschungen zu unterstützen. Demetrius Rhodocanakis hat in seinen Veröffentlichungen nicht weniger als 24 angeblich seltene Werke aus älterer und neuerer Zeit angeführt, die es in Wahrheit nie gegeben hat und deren Titel von ihm frei erfunden sind. Die Zwecke, zu denen Rhodocanakis diese Titel erfand und sie in seinen eigenen Schriften anführte, sind aus ihnen selbst ziemlich überall ersichtlich. Kurz läßt sich sagen, daß entweder der Titel selbst die Führung der „Kaiserlichen Hoheit“ oder des Titels „Prinz“ durch einen Träger des Namens Rhodocanakis beweisen sollte, oder daß der ebenso fingierte Inhalt des betreffenden Werkes für einen genealogischen oder geschichtlichen Nachweis gebraucht wurde. Daß alle diese Büchertitel freie Erfindungen des Adelsabenteurers sind, hat Legrand auf das eingehenste


  1. Vgl. Instruktion für die alphabet. Kataloge der preuß. Bibliotheken usw. Berlin 1899.
  2. Verz. d. Handschriftenkataloge d. deutschen Bibl. v. A. Blau im ZB 1886. Bd. III, H. 1 u. 2; der schweizer Bibl. v. G. Meyer, ebd. 1887, Bd. IV; der österreichischen v. A. Goldmann, ebd. 1883, Bd. V; betreffs Frankreichs vgl. Catalogue général des manuscripts des bibliothèques publiques de France 1885 ff., auch Deutsche Zeitschr. f. Geschichtswft. 1892, Bd. VII, S. 342, G. Huet, Catalogue des manuscripts Allemands de la Bibliothèque Nationale. Paris 1895; betr. Spaniens vgl. R. Beer, Handschriftenschätze Spaniens, in: Sitzungsber. der K. Ak. d. Wftn. zu Wien, phil.-histor. Kl. 1891 ff., Bd. 124 ff.; betr. Italiens vgl. Mazzatinti, G., Inventari dei manoscritti delle biblioteche d'Italia 1885 ff.; betr. Englands vgl. R. Priebsch, Deutsche Handschr. in England, Bd. 1. 2. Erlangen 1896, 1901.