Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)/059
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beim Fehlen dieser äußeren Gestaltung bei sonst wissenschaftlich einwandfreier Bearbeitung die Klarheit eher leidet, zeigt etwa, um nur ein Beispiel zu nennen, die Zusammenstellung der „1358 Nachkommen des Malers Peter Paul Rubens“ in Fam.-gesch. Bl. 39 (1941), Hefte 3–12 [darin ist nt=1554, np=1356, der Nachfahrenimplex In=0.128]; hier wurde nur auf Ausnutzung des Platzes Wert gelegt; der Leser kann übrigens zur übersichtlichen Gestaltung in solchen Fällen selbst noch viel beitragen durch farbiges Unterstreichen der Symbole, etwa der 1. Nk.gen. rot, der 2. kreß, der 3. gelb, der 4. gelbgrün, der 5. grün usf. in der Reihenfolge des Farbkreises; zuerst ausgezogen, falls die Farben nicht für alle Gen. reichen, in einem 2. Umlauf gestrichelt.
In der vorliegenden Liste der Goetheverwandten wurde die erstgenannte Darstellung gewählt, die sich im logischen Zusammenhang mit unsren Symbolen von selbst darbietet. Im Unterschied vom Dt. Geschl.-buch wurde sie hier nur insofern konsequent durchgeführt, als die Heraushebung der wieder Nk. habenden Personen aus ihrem Geschwisterkreis vermieden wurde. Der Zusammenhang von Eltern zu Kindern ist durch Hin- und Rückverweisungen mittels der Symbole gewahrt, wodurch die Übersichtlichkeit eher gewonnen als abgenommen haben dürfte.
Wie in Zusammenhang mit Fig. 31 wohl deutlich ersichtlich wird, liegt der hier gebotenen Ordnung eine Regel zugrunde, die ich als „Umschalungsprinzip“ bezeichnen möchte: mit jeder folgenden Ahnengen. und ihrer jeweiligen Nks. legt sich um den Probanden (durch Strichelung kenntlich gemacht) eine weitere „Schale“. Nach außen ist dieses Anlagern unbegrenzt fortsetzbar, soweit unsre Kenntnis reicht, nach unten ist es durch die Linie der Gegenwart mit einer vorläufigen Grenze versehen, die sich später verschiebt. Es wird nach dem bisher Gesagten dem Leser keine Schwierigkeit machen, die Bezifferung und listenmäßige Reihenfolge der Einzelpersonen für Fig. 31 selbst auszudenken und durchzuführen.
Interessant ist, daß eine der ältesten gedruckten bürgerlichen Genealogien, das „Hartmännische Geschlechts-Handbuch“ von M. Joh. Friedr. Hartmann (Tübingen 1785/86, 264 S.), in seiner Anordnung offensichtlich das Umschalungsprinzip anwendet. Der Verfasser baut auf seiner und seiner Frau At. (das Paar blieb kinderlos) eine Vws.-liste auf, in dem er in einer Reihe von Kapiteln jeweils eine Familie behandelt, und in der weiteren Unterteilung nach Paragraphen von Gen. zu Gen. fortschreitet. So behandelt Kap. I. § 1 den Verfasser selbst, § 2 seinen Vater nebst Geschwistern und allen ihren Nk., § 3 den väterlichen Großvater mit Geschwistern und Nk., usf., Kap. 2 § 1 des Verfassers Ehefrau (auch eine geb. Hartmann) nebst Geschwistern, § 2 ihren Vater nebst Geschwistern usf.; in gleicher Weise behandelt z. B. Kap. V die Familie von des Verfassers Mutter (Brodhag), Kap. VII die schwiegermütterliche Familie (Keppelmann). Hätte sich der Autor noch etwas mehr von der Bindung der Familiennamen frei gemacht, so würde er wohl in aller Strenge das Umschalungsprinzip durchgeführt haben.
In einem der umfassensten modernen Werke über eine Gesamt-Nks. [Nachfahrentafel Rübel-Blaß, von Eduard Rübel und Wilhelm Heinrich Ruoff. Zürich 1943 (Schultheiß & Co.), 1. Band: Jülich-Berg, 691 S.] wird