Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)/020
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Man darf annehmen, daß der Bereich von Vws.-beziehungen, mit eigenen Namen ungefähr sich mit demjenigen deckt, der im Volksleben noch als eigentliche „Verwandtschaft“ empfunden wird. Er kann, so gering er hier an Typenzahl erscheinen mag, personenzahlmäßig sehr beträchtlich sein.
E. E. Roesle hat in einer Beilage zu Nr. 3 des 3. Bandes der „Nachrichten d. Fam.-verbandes Bürger“ (1946) in verdienstvoller Weise die wichtigen genealogischen Begriffe Familie, Geschlecht, Nachkommen und Sippe klarer definiert. Danach kennzeichnet „Familie“ die Eltern und Kinder, also die wirkliche zusammengehörige Hausgemeinschaft; das „Geschlecht“ wird von einem Stammelternpaar mit Kindern und weiteren Nk., doch beschränkt auf die jeweiigen Kinder von Söhnen, gebildet; es umfaßt somit die Vw. gleichen Familiennamens, die in einer „Stammtafel“ dargestellt werden, während die „Nachkommenschaft“ sämtlich Abkömmlinge der Stammeltern enthält, repräsentiert in einer „Nachkommentafel“. Der Ausdruck „Sippe“ soll vorbehalten bleiben der Gemeinschaft der Probanden (Geschwister), ihrer beiden Eltern, vier Großeltern und aller Kinder und Enkel der letzteren, offenbar (wenn auch nicht ganz klar ausgesprochen) unter Beschränkung auf diese 3 Gen.; eine Ausdehnung auf die 4 Urgroßelternpaare nebst deren Kindern und Enkeln ist vorgesehen; wie weit weitere Nk. einem „Sippenverband“ im strengen Sinn angehören sollen, bleibt vorerst ebenso offen wie eventuelle Einbeziehung von Halb- oder gar Stiefgeschwistern usf. Es wird von Nutzen sein, solche Begriffs- und Bezeichnungsklarheit allgemein anzustreben und durchzuführen.
Was wirhier unter dem Begriff der „Gesamtverwandtschaft“[1] verstehen wollen, läßt sich in die kurze Definition fassen: Alle Nachkommen aller Vorfahren eines Probanden. Hierbei kann „alle Vorfahren“ naturgemäß nur die bekannten bzw. nachweisbaren Vorfahren umfassen, da sonst die gesamte Menschheit einbegriffen wäre. Im gleichen Sinne findet die Nks ihre natürliche Begrenzung in den heute lebenden Gliedern. Für einen bestimmten Zeitpunkt mit bestimmtem Forschungsstand ist die Gv. somit eine genau angebbare Personengruppe.
Um in deren Wirrnis einige Züge klarer zu erkennen, seien jetzt Teilgebiete der Ahnen und der Nk. für sich betrachtet, da sie gwisse Eigengesetzlichkeiten haben.
c. Die Ahnenschaft
α. Elementare Bestandteile
Um die Aufbauregeln einer At., also der Gesamtheit der Vw. in aufsteigender gerader Linie eines Probanden oder seiner Vorfahren, kennen zu lernen, wollen wir die einzelnen Bausteine studieren, aus denen sie sich zusammensetzt. Die einfachste Beziehung zwischen 2 Probanden in gerader Linie ist die von Elter zu Kind; sie ist die einzige völlig eindeutige. Das erste Schema der Fig. 11 deutet sie an: bAN = 1/2.
- ↑ Siehe hierzu: S. Rösch, Über Begriff und Theorie der „Gesamtverwandtschaft“. Fam. u. Volk 3 (1954), H. 4, S. 97–101.