Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B213
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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13) Schenkung der Wittwe des Adam Christian Schneider zu Nieder-Ramstadt an die evangelische Kirche daselbst mit der Bestimmung, daß die Zinsen dieses Betrages an die Ortsarmen jährlich vertheilt werden, im Betrage von 200 ;
14) Schenkung des Apothekers Kühn und seiner Ehefrau Antonie, geborene Sartorius, zu Lauterbach an die Kleinkinder-Bewahranstalt daselbst, im Betrage von 500 ;
15) Vermächtniß des zu Mainz verstorbenen praktischen Arztes Dr. Mathias Klober an die Gemeinde Kastel, bestehend in seinem ganzen Nachlasse;
16) Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Ober-Mörlen zur Stiftung eines Rorateamts, im Betrage von 250 ;
17) Schenkung des Pfarrers Trauth zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Christoph daselbst zur Stiftung dreier Seelenmessen, im Betrage von 300 ;
18) Schenkung der Frau J. B. van der Straeten zu Brüssel an den Baufond der katholischen Kirche zu Bad-Nauheim mit der Bestimmung, eine jährliche Messe zu lesen, im Betrage von 800 ;
19) Schenkung der Frau Schindling Wittwe zu Bingen an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Seelenamts, im Betrage von 500 ;
20) Schenkung der Katharina Orth zu Pfaffen-Schwabenheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses, im Betrage von 200 ;
21) Schenkung des Peter Zuckmayer zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Stephan daselbst zur Abhaltung eines Jahrgedächtnisses und Unterhaltung des Familiengrabes, im Betrage von 1000 ;
22) Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Gau-Bischofsheim zur Stiftung eines jährlichen Seelenamts, im Betrage von 250 ;
23) Schenkung der Wittwe Ludwig Wolf an die Stadt Mainz zur Unterhaltung ihres Grabes, im Betrage von 1500 .
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 16. Oktober 1895.
In Vertretung:
v. Knorr.
die Errichtung eines Familienfideikommisses "Guntershausen" durch den Geheimen Kommerzienrath Freiherrn Cornelius Wilhelm Heyl zu Herrnsheim in Worms und dessen Ehefrau Freifrau Sophie Heyl zu Herrnsheim betreffend.
Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes, die Familienfideikommisse betreffend, vom 18. September 1858 zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Errichtung eines Familienfideikommisses "Guntershausen" aus Liegenschaften der Gemarkung Guntersblum und als Zubehör anzusehenden Mobilien durch den Geheimen Kommerzienrath Freiherrn Cornelius Wilhelm Heyl zu Herrnsheim in