Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B201
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Beilage Nr. 25.
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Desgleichen. - 3) Desgleichen. - 4) Bekanntmachung, die Wahl von Beisitzern zum Schiedsgericht für Invaliditäts- und Altersversicherung "Großherzogthum Hessen" betreffend. - 5) Bekanntmachung, die Neuwahlen von Beisitzern für die Unfallschiedsgerichte betreffend. - 6) Promotionen an der Großherzoglichen Landesuniversität im Rektoratsjahre 1894/95. - 7) Ordensverleihung. - 8) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 9) Namensveränderungen. - 10) Dienstnachrichten. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Taglöhner Johann Josef Brand II. zu Gernsheim in Anerkennung des von demselben beider unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Konrad Meister aus Gernsheim vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens eine Geldprämie zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 26. Oktober 1895.
Finger.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schlosser Karl Gunder zu Darmstadt in Anerkennung des von demselben bei der unter eigener Lebenzgefahr ausgeführten Rettung der Luise Wasenmüller aus Darmstadt vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 30. Oktober 1895.
In Vertretung:
Emmerling.