Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B193
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 24.
Darmstadt, den 5. November 1895.
Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Bekanntmachung,
die Organisation der Unfallversicherung betreffend.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Beilage Nr. 24.
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Organisation der Unfallversicherung betreffend. - 3) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen für das Forstwirthschaftsjahr 1895/96, Rechnungsjahr 1896/97, betreffend. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 6) Namensveränderungen. - 7) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Militärdienstnachricht. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Dienstentlassungen. - 11) Abwesenheitserklärungen. - 12) Nachweis der Befähigung zur Uebernahme eines Kirchenamts. - 13) Charakterertheilungen. - 14) Ruhestandsversetzungen. - 15) Konkurrenzeröffnungen. - 16) Sterbefälle. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Johannes Rattei und Karl Hafner III., beide zu Weisenau wohnhaft, in Anerkennung des von denselben bei der unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Philipp Köhler daselbst vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens eine Geldprämie zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 19. Oktober 1895.
Finger.
Dr. Wagner.
die Organisation der Unfallversicherung betreffend.
Die Besetzung der beiden nachverzeichneten Schiedsgerichte ist zur Zeit die folgende:
A. Schiedsgericht für den Geschäftsbereich der Direktion der Main-Neckar-Eisenbahn.
I. | Vorsitzender: Die Stelle ist zur Zeit nicht besetzt. Stellvertreter: Regierungsrath Best in Darmstadt; |