Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B183

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Beilage Nr. 22.


Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 16. August dem Herrn Grafen Emil von Schlitz genannt von Görtz zu Richthof bei Schlitz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Schweden und Norwegen verliehenen Großkreuzes des Ordens vom Nordstern, -
2) am 22. August dem Gärtnereigehülfen in der Nervenheilanstalt Konstanzer-Hof Konrad Eberling in Konstanz die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Silbernen Rettungsmedaille, -
3) am 5. September dem Rittmeister Friedrich Herpel, Kommandeur des Gendarmerie-Distrikts Rheinhessen, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Rothen Adlerordens IV. Klasse - zu ertheilen.


Namensveränderungen.
1) Am 23. Juni 1893 wurde der am 8. Dezember 1878 zu Ober-Modau geborenen Tochter der Ehefrau des Adam Schneider in Nieder-Beerbach, Elisabethe Hartmann daselbst, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Schneider", -
2) am 24. Juli 1893 wurde dem am 14. Februar 1887 zu Laudenau geborenen Sohne der Ehefrau des Ludwig Rühl in Darmstadt, Philipp Kaffenberger daselbst, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Rühl", -
3) am 28. Juni wurde dem am 27. Mai 1885 zu Ober-Mossau geborenen Sohne der Ehefrau des Wilhelm Ruppel in Steinbach, Jakob Kaufmann, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Ruppel", -
4) am 31. Juli wurde dem am 29. August 1889 in Rainrod geborenen Sohne der Ehefrau des Wilhelm Zängerle in Bayerseich bei Egelsbach, Jakob Konrad daselbst, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Zängerle" -
5) am 7. August wurde dem am 26. Dezember 1893 in Sandbach geborenen Sohne der Anna Margarethe Berres daselbst, Leonhard Berres, gestattet, statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Heusel" - zu führen.



Abwesenheitserklärung.

Durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen, Feriencivilkammer, vom 20. Juli 1895 ist der Schneider Johann Georg Albert aus Odernheim für abwesend erklärt worden.

Dienstnachrichten.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 16. August den praktischen Arzt Dr. Nikolaus Schmidt zu Lindenfels zum Kreisassistenzarzt mit dem Amtssitze zu Lindenfels, -
2) am 22. August den praktischen Arzt Dr. Ernst Walger aus Pfungstadt zum Kreisassistenzarzt für die Kreise Schotten und Büdingen mit dem Amtssitze zu Gedern, -
3) am 28. August die provisorischen Lehrer Peter Laufer an dem Ludwig-Georgs-Gymnasium zu Darmstadt, Philipp Made an dem Realgymnasium und der Realschule zu Mainz, Adam Roth an der Realschule zu Alsfeld und Fritz Noack an der Realschule und dem Progymnasium zu Alzey zu Lehrern an diesen Anstalten, -
4) am 31. August den Lehrer an dem Schullehrerseminar zu Bensheim Albert Kleinschmidt zum Kreisschulinspektor bei der Kreisschulkommission Erbach, mit Wirkung vom 1. Oktober an, - zu ernennen;
5) an demselben Tage dem Pfarrer Wilhelm Hermann Kellner zu Seeheim eine evangelische Pfarrstelle zu Darmstadt zu übertragen.