Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B154

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Beilage Nr. 20.


      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in sechs Zielen erfolgen soll und daß sich der Beitrag von 1 Mark Normalsteuerkapital auf 3,913 Pfennig berechnet.
      Heppenheim, den 12. Juni 1895.

Großherzogliches Kreisamt Heppenheim.
v. Graney.



Bekanntmachung,

die für das Etatsjahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunal- und Kirchenbedürfnisse in der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen in der Stadt Darmstadt für das Etatsjahr 1895/96 folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:

1)
1 188 172
Mark 5.svg
44
Pfennig 5.svg
mit einem Ausschlagskoeffizienten von 27 Pfennig auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Ausmärker;
2)
38 400
"
-
"
mit einem auf 1,6 Pfennig abgerundeten Ausschlagskoeffizienten auf das Kommunalsteuerkapital der Mitglieder der evangelischen Kirche (Gesammtgemeinde) zu Darmstadt, excl. der Mitglieder der evangelischen Kirche Bessungen und der nicht beitragspflichtigen Mitglieder der Militärgemeinde;
3)
4 972
"
88
"
mit einem auf 1,1 Pfennig abgerundeten Ausschlagskoeffizienten auf das Kommunalsteuerkapital der Mitglieder der evangelischen Kirche Bessungen;
4)
5 000
"
-
"
mit einem Ausschlagskoeffizienten von 1,156 Pfennig auf das Kommunalsteuerkapital der Mitglieder der katholischen Kirche zu Darmstadt, exkl. der Mitglieder der katholischen Kirche Bessungen und der nicht beitragspflichtigen Mitglieder der Militärgemeinde;
5)
800
"
-
"
mit einem Ausschlagskoeffizienten von 1,386 Pfennig auf das Kommunalsteuerkapital der Mitglieder der katholischen Kirche Bessungen.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Fälligkeitstermine:

für
das
1.
und
2.
Ziel
auf
den
Monat
Juni 1895,
"
"
3.
"
4.
"
"
"
"
Oktober 1895,
"
"
5.
"
6.
"
"
"
"
Februar 1896

festgesetzt worden sind, es aber den Steuerpflichtigen freigestellt bleibt, die Ziele einzeln, innerhalb der angegebenen Fälligkeitstermine, zur Stadtkasse abzuführen.
            Darmstadt, am 27. Juni 1895.

Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
v. Marquard.