Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B117
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Beilage Nr. 15.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 4. Mai 1895 zu Nr. M. I. 11 954 soll dieses Bedürfniß durch einen Ausschlag von 9 Pfennig auf je Einhundert Mark Umlagekapital, das zum Ausschlage für das Jahr 1894
in | der | Provinz | Starkenburg | 531 905 080 |
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Oberhessen | 339 612 710 |
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Rheinhessen | 473 063 330 |
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demnach im Ganzen |
1 344 581 120 |