Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B117

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Beilage Nr. 15.


Uebertrag
349 710
Mark 5.svg 95 Pfennig 5.svg
in der Provinz Oberhessen
189 340
"
-
"
      (darunter
      11 843 Mark 5.svg
vom
Brand
zu
Großen-Linden am 7. Mai 1894,
      17 567
"
"
"
"
Groß-Felda am 3. Juli 1894,
      15 131
"
"
"
"
Wieseck (Badenburg) am 11.Sept.1894;)
in der Provinz Rheinhessen
446 216
"
75
"
(darunter
192 399
Mark 5.svg
vom
Brand
zu
Mainz am 6. Januar 1894,
11 700
"
"
"
"
Worms am 24. Januar 1894,
17 173
"
"
"
"
Herrnsheim am 2. März 1894,
17 761
"
"
"
"
Bodenheim am 7. August 1894,
10 941
"
"
"
"
Sauer-Schwabenheim a. 2.Sept. 1894;)
folglich an Entschädigungen und Abschätzungskosten zusammen
985 267
Mark 5.svg 70 Pfennig 5.svg
b. Besoldungen und Pensionen
54 787
"
-
"
c. Gebühren der Großherzoglichen Steuerkommissäre für die Fortführung der
Feuerversicherungsbücher
10 739
"
30
"
d. Desgleichen für Repartition der Beiträge, Fertigung der Hebregister und
Anforderungszettel, vorsorglich
7 900
"
-
"
e. an Hebgebühren für Erhebung der Brandversicherungsbeiträge, sowie der
Gebühren für Ausfertigung der Versicherungsurkunden
30 290
"
48
"
f. Sonstige Kosten des Geschäftsbetriebs, und zwar:
      Unterhaltung der Kanzlei 6081 Mark 5.svg 90 Pfennig 5.svg
      Porto und Botenlohn
2404
"
36
"
8486
"
26
g. Deserviten und Auslagen
-
"
-
"
h. Kosten der summarischen Revision der Brandversicherungskapitalien
855
"
67
"
i. Nachlässe und uneinbringliche Posten
-
"
-
"
k. Kosten der verstärkten Brandversicherungskammer
531
"
10
"
l. Diäten und Reisekosten
12 515
"
23
"
m. Unterhaltung des Dienstgebäudes, einschließlich Steuern
489
"
51
"
n. Kosten der Erneuerung der Feuerversicherungsbücher
1 301
"
13
"
o. Verschiedene Ausgaben
1 034
"
84
"
      (hierunter 219 Mark 5.svg Beitrag zu den Kosten des Verbands öffentlicher
Feuerversicherungsanstalten in Deutschland)
p. Beitrag in die Landesfeuerlöschkasse
24 203
"
06
"
im Ganzen also aus
1 138 401
Mark 5.svg 28 Pfennig 5.svg


      Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 4. Mai 1895 zu Nr. M. I. 11 954 soll dieses Bedürfniß durch einen Ausschlag von 9 Pfennig auf je Einhundert Mark Umlagekapital, das zum Ausschlage für das Jahr 1894

in der Provinz Starkenburg
531 905 080
Mark 5.svg
"
"
"
Oberhessen
339 612 710
"
"
"
"
Rheinhessen
473 063 330
"
demnach im Ganzen
1 344 581 120
Mark 5.svg